Wimpfen: Graf Rudolf v. Sulz, Hofrichter König Wenzels am Hofgericht zu Rottweil, vidimiert für einen bevollmächtigten Abgesandten von Bürgermeister, Rat und Bürgern der Stadt Wimpfen eine inserierte Urkunde König Wenzels von 1387 März 20 (Mittwoch nach Lätare), in der dieser Wimpfen und den anderen Reichsstädten alle Privilegien und Rechte bestätigt [= in 241/152], und erklärt nach ergangenem Urteil der Hofrichter, daß die Stadt Wimpfen auch weiterhin die darin gen. Gnaden und Freiheiten genießen und dabei bleiben solle.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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