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Es wird zum Amt der Befehl gegeben, dass in der strittigen Mühlangelegenheit des Mahl- und Schneidmüllers zu Hessenau per modam Extractus in forma probante aus den Schatzungsbüchern dargetan werden solle, dass der Mahlmüller allda vor der Zeit inklusive des Gerbgangs nur 3 Gänge gehabt habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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