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Anwesend die Herren Bihler und Pfäfflin
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7826
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 24 Hexenprozesse
1661 Januar 28, Sonntag - 1661 Februar 14
Regest: Des Johann Hauser, sonst Echtertengerle genannt, Spitalpfründners und Bürgers hier, Inquisition, Gefängnis, Tortur und peinliche Exekution betreffend.
Martin Hengst Weingärtner mit seinem Sohn Michael Hengst klagt, vor mehr als 3 Wochen habe er (Hauser) dem Michael in der Kirche wollen in den Schlitz greifen, wie der Sohn dem Vater berichtete, der es nicht gleich glauben wollte, sondern dem Sohn befahl, nochmals in der Kirche an seinen vorigen Ort zu stehen oder zu sitzen und zu sehen, was dann erfolgen werde. Vor 14 Tagen sei dann dieser Pfründner wieder gekommen, habe ihm in den Schlitz gelangt, auch sein Membrum (= Glied) angerührt. Der Bub habe ihn angeredet, warum er das tue. Der aber habe zu dem Buben gesagt, er solle schweigen, er wolle ihm etwas schenken. Der Vater berichtet, er habe das dem Pfründner in seinem Pfründnerstüble im Spital vorgehalten. Dieser habe sich dann zu dem Factum bekannt und gebeten, ihn doch nicht zu verschreien (= ins Geschrei zu bringen). Darauf habe der Vater gesagt, wenn er nur nicht bereits von dem Buben verschrien sei. Der Pfründner habe sie beide um Gottes willen gebeten, sie sollen beide schweigen. Wenn er einmal sterbe, wolle er dem Sohn den Kirchenstuhl vermachen.
Johann Hauser, oben genannter Pfründner, von Pfullingen gebürtig:
Am kommenden Johannistag werde er 61 Jahr alt. Den Martin Hengst und sein Söhnlein Michel kenne er. Er wolle, diese beiden sollen nichts Unrechtes von ihm sagen. Es solle ihn niemand etwas solches zeihen, seine Ehr wolle er mit unter den Boden nehmen. Was er mit einem solchen Büble anfangen sollte. Er habe nur ein halbes Maß Wein gehabt und sei darauf in die Abendkirch gegangen. Er habe das Büble ein wenig von sich gestoßen. Was er in der Kirche Unrechtes tun sollte. Er habe den alten Hengst gebeten, ihn nicht zu verschreien. Er wolle seinem Büble seinen Kirchenstuhl vermachen.
Auf die Frage, ob er es nur einmal getan habe, antwortet er, er habe mit dem Buben gar nichts Unrechtes gemacht. Er habe bei seinem Eid dem Michael nicht in den Latz gelangt. Er habe den Buben nur zu sich gezogen.
Konfrontation beider Hengst mit Johann Hauser.
Beide wiederholen ihre Aussagen. Hauser leugnet. Er bekennt aber, zu dem Martin Hengst gesagt zu haben, Martin solle es Hausers Weib nicht sagen. Der Bub sei mit ihm die Gasse herabgegangen. Den habe er aber nicht gebeten, nichts zu sagen.
Die Hausfrau des Daniel Zeib habe ihm vor 3 Wochen oder 14 Tagen einen Trunk gebracht, wovon er 1/2 Maß und einen Rausch getrunken habe.
Er wisse nicht, daß er vor 20 und 25 Jahren dergleichen auch praktiziert habe.
Es sei ihm leid genug, daß er es getan habe. Er wisse wohl, daß es nicht recht sei. Es werde nimmer geschehen. Das erstemal, als er ihm dahin gelangt, habe er keinen Trunk gehabt.
Weiter wollte er nicht bekennen.
Herr Schultheiß Laubenberger berichtet in Gegenwart der Herren Wuecherer und Bihler, vor ungefähr 25 Jahren, als man dem Herrn Grafen Butler das Ranzion-Tuch +) nach Schorndorf lieferte, sei der Herr Referent zu Kirchheim unter Teck in Arbeit gestanden. Auf der Rückfahrt sei der Tuchwagen in Kirchheim durchgegangen. Bei dieser Gelegenheit habe der verhaftete Hauser mit dem Herrn Zeugen sich nach Reitlingen begeben. Als sie nachts vor der Stadt ankamen, sei sie verschlossen gewesen, so daß sie im Haus des Hafners Märklen, welches jetzt zu einem Garten gemacht ist, über Nacht bleiben mußten. Die Fuhrleute samt dem Herrn Zeugen und dem Verhafteten lagen über Nacht in der Stube. Als sie schlafen gingen, sei der Herr Zeuge vorne auf dem Lotterbett, der Beklagte aber hinten an der Wand gelegen. Während der Herr Zeuge stark schlief, habe ihn der Beklagte aufgeweckt und in die Hose gelangt, wofür aber der Beklagte alsbald eine Maultäsche (= Maulschelle) bekam mit dem Ehrentitel, er sei ein leichtfertiger Schelm und Dieb; was er mit solchen Sachen umzugehen habe. Der Beklagte habe dazu geschwiegen und es gut Ding sein (= auf sich beruhen) lassen.
1661 Januar 29, Montag
Auf dem neuen Tor.
Anwesend die Herren Wucherer und Bihler.
Als ihm (Hauser) Herrn Laubenbergers Aussage vorgelesen worden, erklärt er, so wahr ihn Gott erschaffen habe, wisse er nichts davon, man möge sagen, was man wolle.
Herr Laubenberger wurde mit dem Verhafteten konfrontiert.
Der Verhaftete will sich nicht entsinnen, daß er mit dem Herrn Schultheißen dergleichen habe vornehmen wollen. Jedoch sei Herr Schultheiß Laubenberger ein wahrhafter Mann. - Jedoch am 26. Februar sagt er, es könne wohl sein, es sei eben lang her. Er heiße den Herrn Schultheißen nicht lügen.
1661 Februar 1, Donnerstag
Herr Stefan Grieninger zeigt an, anno (16)22 oder 23 sei Johann Hauser auf der Wacht gewesen und habe da im Torstüble einem Bürger, welcher dem Herrn Grieninger unbekannt sei, in den Latz gegriffen, das Membrum (= Glied) hin- und hergewälzt, worüber diese Person erschrocken und aus dem Stüble gelaufen sei und den Personen, die unter dem Tor standen, es entdeckte. Darauf seien etliche zu dem Täter hineingegangen und haben ihn ausgescholten. Er aber habe gebeten, man solle doch die Sach verschweigen. Er mußte auch ein Imi Wein zur Straf geben. Als der Täter aus dem Stüble ging, habe Jerg Epplen selig dem Täter eines an den Kopf gegeben, daß der Täter an das Bänkle hingeweifelt (= hingetaumelt) sei. - Hauser bekennt es am 26. Februar.
Herr Jerg Hummel berichtet, vor ungefähr 25 Jahren habe Hauser dem Lohmüller Johann Hummel auf der Bürgerstube 2mal in den Latz gelangt, worauf ihm der Degen 2mal über den Kopf geschlagen wurde. Dabei sei es dann verblieben und nicht geklagt worden. - Daß es so sei, bekennt Hauser in der Güte am 26. Februar.
Der Stadtknecht Failen-Hans sagt, ungefähr vor 30 Jahren habe Hans Philipp Baur seinem Vater, Herrn D. Baur selig, geklagt, daß der Hauser ihm auch in den Latz gelangt. Daher habe der Vater nach dem Hauser geschickt und ihm dergleichen Untaten ernstlich untersagt. Es sei bei dem Schlaghaus (= Schlachthaus) geschehen.
Herr Zunftmeister Hans Jacob Engel hinterbringt in Beisein beider neu verordneter Herren Commissare, ungefähr vor 15 Jahren habe der verhaftete Hauser dem Paul Engel, als er die Wacht auf dem Eppistor (= Metmannstor) hatte, von hinten her mit beiden Händen in den Schlitz gegriffen, ihm seine Scham berührt und so geklemmt, daß er schreien mußte. Das sah und hörte ein Soldat, welchen der Paul nennen kann, und sagte zu dem Hauser: "Du leichtfertiger Vogel, wenn ich dir einen Degen in den Leib stieße, so wärest du gebüßt und bezahlt." - Das sei so geschehen, bekennt er am 26. Februar.
Herr Greuelen ++) teutscher Schulmeister, bringt an, Johann Hauser habe ihn einmal vor dem Mühltörle beim Steg angetroffen, und als er auf dem Boden dort lag, sei Hauser unversehens zu ihm hingekommen und habe ihm in den Latz greifen wollen. Das habe aber der Herr Zeuge abgewehrt, und auch seinen Degen über ihn zücken wollen. Daher sei der Hauser davon geschlichen und habe nichts gesagt. Zeuge meldet auch, als er dort lag, habe er in einem Büchle gebetet und sich nichts Böses versehen. Der Wagner Jacob Gebel und der Schneider Jacob Weiblen werden mehr dergleichen anzuzeigen wissen.
Jacob Gebel zeigt an, in dem Götzischen +++) Wesen habe er die Wacht gehabt und als er sich schlafen gelegt, sei ihm in die Hose gelangt worden, daß er daran erwachte und fragte, was dies sei. Da habe einer geantwortet, der Echtertingerle lange einem so gern in die Hose. Zeuge habe Hauser nicht gekannt. Weil ihm kein Schaden geschehen, habe er es ein gut Werk sein (= auf sich beruhen) lassen.
Jacob Weiblen, Schneider, sagt, den Hauser kenne er, sei ein sauberer Gesell. Ungefähr vor 15 Jahren habe er die Wacht gehalten, sei dazumal ein Bub von 12 Jahren gewesen. Als er sich ein wenig niedergelegt, sei der Hauser an ihn gekommen, habe ihm in den Latz gelangt und ihn bei seiner Scham ergriffen und mit derselben sich lang vexieren (= abmühen?) wollen. Zeuge habe gesagt: "Du 1000 schlaper Kerl (= Schlamper), was hast du davon? Es gebührt dir nicht, dergleichen zu tun." Der Hauser habe es dabei verbleiben lassen und gebeten, Zeuge solle doch schweigen. - Bestätigt es am 26. Februar.
Johann Hamer, Küfer, 35 Jahr alt: den Echtertingerle kenne er leider gar wohl, könne nicht viel Gutes von ihm sagen. Ungefähr vor 20 Jahren sei er auf dem Obertor-Stüble auf der Wacht gewesen. Nachdem er seine Stund versehen hatte, sei er auf den Bank hingelegen. Da habe der Verhaftete ihm in den Schlitz gelangt, so daß der Zeuge erwachte. Hauser habe ihn bei seinem Glied genommen und daran gezupft, bis Zeuge naß geworden sei. Er sei damals ein junger Bub gewesen, habe stark geschlafen und nicht gewußt, was man mit ihm gemacht habe. Nachher sei er aufgestanden und habe dem Täter vorgehalten, was er getan. Der hab's aber nicht bekennen wollen. Später habe sich der Zeuge wieder hingelegt. Der Verhaftete habe sich wieder ganz nahe zu ihm gemacht, das Licht ausgelöscht und die vorige Tat wieder treiben wollen. Zeuge habe sich gestellt, als schliefe er, sei dann aufgestanden und habe den Echtertingerle rein Ding (= kurzweg) abgeschlagen. Der habe sich aber nicht gewehrt. Nachher sei er um 1 oder 2 Imi Wein von dem Martin Clewer und und dem Herrn Hauptmann Wuecherer, wie sie angaben, gestraft worden. Zeuge meldet auch, in selbiger Nacht habe er es auch dem Johann Derrer, Schreiner, so gemacht. Vor dem Sterbend (= Epidemie) soll er dergleichen auch mit einem in der Kirche gemacht haben. Den habe man Bärtele geheißen. Zeuge meint, es werde Bartle, werde Bartle, Gebels Sohn, gewesen sein. Nachdem dem Zeugen dieser Angriff geschehen, habe er 6 Jahre hernach angefangen, an seinem Leib abzunehmen. Ob es aber daher kam, könne er nicht sagen.
Johann Derrer, Schreiner, sagt, er werde 28 Jahr alt sein. Den Johann Hauser genannt Echtertinger kenne er gut. Vor 16 Jahren, als er bei Johann Buck das Handwerk lernte, habe er die Wacht versehen müssen. Da habe ihn sehr geschläfert. Der Hauser sei zu ihm gekommen und habe ihm in den Latz gegriffen und seine Sach angerührt und immer daran genottelt (= geschüttelt). Was er aber damit meinte (= wollte), wisse Zeuge nicht. Damals sei er 12 oder 13 Jahr alt gewesen. Hauser habe mit Küfer Johann Hammer in der gleichen Nacht auch dergleichen vorgehabt. Daher sei er morgens um 2 oder 3 Imi Wein gestraft worden, wie der Stadthauptmann und Clewer Martin davon Nachricht erteilen werden. - Auf dem Rand: Affirmiert (= bestätigt) alles Obige.
1661 Februar 1, Donnerstag
Auf dem Diebsturm.
Anwesend:
die Herren Kemler und Wittam.
Auf Zuspruch sagt Hauser, er habe unrecht mit dem Buben getan. Er müsse bekennen, daß er das Ding mit dem Greifen getan habe. Der Teufel habe ihn verführt, es sei Teufelswerk. Es sei ihn so eine Lust angekommen. - Bestätigt.
Vor etlich Jahren habe er mit dem Sohn des Hämmerle auch dergleichen getrieben. Man habe ihn darum im Haus des Kriechler selig, wie er meine, um 2 Imi Wein gestraft. Er habe dem Kerl vor 10 Jahren darnach gegriffen unter dem oberen Tor in demselben Wachthäusle, welches noch dastand. Man habe ihn um Wein gestraft. Er wisse nicht um wieviel, ob um 1 Imi oder weniger, der Kopp und Klaiber Martin, wie er meine, haben ihn gestraft. Er wisse nichts von dem Teufel. Er habe ihm eben in seine Gedanken gegeben, daß er dergleichen tun solle. - Auf dem Rand: sagt jetzt anders.
Zu Nürnberg habe er mit einem Kerl, der in dem Wirtshaus lag und ihm nicht bekannt sei, dergleichen getan, indem er dessen Scham solang anrührte, bis er den Samen von sich ließ. Es nehme ihn selbst wunder, zu was End es geschehen. Eine teuflische List sei es eben. - Affimiert's.
Der Urbele habe ihn auch einmal verführt. Bei dem untern Tor habe er an einem Sonntag in den Graben gesehen, da sei der Urbele gekommen und habe ihm in den Latz gelangt und hab's mit ihm gespielt, bis der Samen kam. - Affirmiert's.
Mit einem von Pfullingen, welcher gestorben sei und dessen Vater man den Holzelfinger geheißen habe, habe er auch dergleichen getrieben solang, bis ihm der Samen entging. - Affirmiert's nochmal.
Er habe das Ding ledigerweis (= im ledigen Stand) getan. Es haben eben so Burschen ihn gelehrt. Nur so mit den Gesellen habe er es begangen. Er sei freilich ein großer Sünder.
Zu Stuttgart sei er vor 35 Jahren im Herbst gewesen. Da habe er dergleichen mit einem ledigen Gesellen begangen. Dem Herrn Kienle in der Apothek haben sie gelesen (= Trauben gelesen). Da sei es bei Nacht geschehen. - Affirmiert's.
Zum Haller Annele, welches gestorben, sei er hinaufgekommen und habe vor 30 Jahren Unzucht mit ihr treiben müssen. Er habe ihr nur drangegriffen. - Affirmiert's.
In diesem leidigen Kriegswesen habe er einmal bei sinkender Nacht Geld von ... (?) hieherauf tragen wollen, sei durch Stock und Stauden geloffen, habe das Geld retten wollen. Es sei ihm aber doch abgenommen worden. Nachher sei ein Mann zu ihm gekommen und habe Unzucht mit ihm getrieben, indem er ihm in den Schlitz griff. - Affirmiert's (= bestätigt es) am 26. Februar und sagt, sie haben einer mit dem andern Unzucht getrieben, wie Mann und Weib miteinander zuhalten (= geschlechtlich verkehren). Dieser Mann habe nichts mit ihm geredet, sondern sei vor der Stadt weggegangen, er aber sei der Stadt zu gegangen.
Vor 10 Jahren sei er über Land gereist. Da sei ein Weib zu ihm gekommen, das nicht von ihm lassen wollte, bis er Unzucht mit ihr trieb. - Affirmiert's.
Bei dem Mann, der ihm im Wald begegnete, habe er geschlafen und zu dem Hintern hinein das Werk verrichtet, es sei eine schlechte Lust und Bluderei (wahrscheinlich = Schweinerei) gewesen. - Affirmiert's.
Zu Nürtingen habe er es auch einmal mit einem Buben getrieben, welcher 14 Jahr alt war und das Küferhandwerk lernte. Der Bub lebe noch und sei bei der Frau Schwester des Herrn Bürgermeister Helbling. Dies sei mit der Hand geschehen. - Affirmiert's.
Zu Pfullingen habe er auch dergleichen mit einem Buben bei Tag in einem Haus unten beim Schloß getan. - Affirmiert's.
Vor 18 oder 20 Jahren habe er zu Rieth dergleichen getan. Der Vater des Buben sei ein Wirt gewesen, bei dem er übernachtete. -Affirmiert's.
Zu Untertürkheim sei er bei dem Jacob Werner gewesen. Da habe er vor vielen Jahren dergleichen mit dessen Sohn begangen.- Affirmiert's.
Johann Zeihelen habe dergleichen auch mit ihm, Hauser, getrieben bei Nacht im Obertor-Stüble, als sie die ganze Nacht kein Licht hatten. - Aff(irmiert's).
Mit dem Martin Nuefer habe er auch, als die Moislerin verbrannt wurde, zu tun gehabt. Es sei mit der Hand geschehen. - Aff.
Zu Echterdingen habe er mit den alten Schultheißen Sohn so zu tun gehabt. Sie seien viel Nächt beieinander gelegen. Beide seien noch jung gewesen. Später sei der Sohn mit seinem Vater von den Soldaten niedergehauen worden. - Aff.
Mit dem Weiblen habe er auch dergleichen zu tun gehabt, als er noch ein kleiner Bub war. Sie seien miteinander nach Regensburg gefahren.
1661 Februar 2, Freitag
Auf dem Turm wurde folgendes verhandelt.
In Anwesenheit der Herren Wittam und Kemler.
Er sagt, mit dem Türken Johann Burkhardt habe er vor mehr als 10 Jahren auch dergleichen vollbracht bei Tag im oberen Schützenhaus. Sie haben beide einander daran gegriffen. Auf weiteres Befragen sagt er, sie haben es, wie Mann und Weib es miteinander machen, getrieben, so lang, bis der Samen entgangen sei. - Sagt den 26. Februar, es sei nur 2mal mit der Hand geschehen.
Als er einmal von Preßburg nach Ödenburg mit Schreiben gegangen, sei ihm ein Weib begegnet, welche eben nicht viel Gutes gewesen sei. In einem Dorfwirtshaus habe das Weib eine Henne in der Stube gefangen und sie unter den Rock gehängt. Dann seien sie beide fortgezogen. In einem andern Dorf und Wirtshaus habe das Weib die Henne gesotten und sich auf die Nacht niedergelegt. Sie habe sich sehr weit entblößt und schließlich auf ihn hingefallen, bis sie ihn zur Unzucht verreizt habe. - Aff. den 26. Februar und sagt, es sei eine Landfahrerin gewesen.
Zu Neuenhaus habe er vor 10 Jahren auch mit einem jungen Kerle solche Sachen getrieben. Derselbe sei mit all den Seinigen tot. - Aff.
Mit seinem Herzog, als er noch bei seinem Vater und ledig war, habe er auch dergleichen mit der Hand getrieben, bis seine Blume (= Samen?) gekommen sei, und Herzog habe es auch mit ihm so getrieben. - Aff.
Zu Plieningen sei er einmal über Nacht in der Mühle gelegen. Da habe er mit des Müllers Sohn auch die Sodomiterei (= widernatürliche Unzucht) mit der Hand vollbracht. - Aff.
Auf Hohentwiel habe er dergleichen mit der Hand an einem Welschen auch versucht. Der habe ihm aber ein Greuliches ins Gesicht und so den Lohn gleich gegeben. - Aff.
Zu Pfullingen habe er es auch mit des Wagners Stoffel mit der Hand getrieben. Er sei damals noch ledig gewesen. - Aff.
Mit dem Becken-Jacoble beim untern Tor habe er auch dergleichen mit der Hand getan, als sein Weib so unbesinnt (= nicht bei Sinnen) war. Es habe ihm aber nicht gefallen, sondern er sei davon gegangen. - Aff.
Er habe nicht immer getan, was ihn der böse Feind geheißen habe.
Mit dem Jerg Schneider, Metzger, habe er auch einmal dergleichen mit der Hand vollbracht. Der habe sich aber gewehrt und sei vom Schlaf aufgewischt (= emporgefahren). - Aff.
Vor 20 Jahren habe er mit dem Andreas Schneider, Krämer, auch dergleichen vorgehabt und ihm in seinem eigenen Haus auch daran gegriffen. Schneider habe auch dergleichen mit ihm getrieben, aber nur mit der Hand. - Aff.
Urbele habe ihm einmal eine alte Kuh abgekauft und ihm im Stall in den Latz gelangt und Hauser habe hernach ihm auch dahin gelangt. Einmal habe Urbele ihn auch in sein Baumgütle genommen. Da seien sie hinter einen Hag (= Hecke) miteinander gelegen und haben die membra (= Glieder) einander angerührt, bis das cemen (= der Samen) lief. Urbele habe ihm auch sein membrum hinten hinein, wo es unchristlich sei, getan, vorher aber ihm die Hose herabgezogen. Hauser hab's hingegen wieder so gemacht. Es sei ihm herzlich leid. Er begehre Gnad bei dem allmächtigen Gott. Nur einmal sei es geschehen. Aff. am 26. Februar.
1661 Februar 8, Freitag
Anwesend die Herren Commissare.
Er (Hauser) habe sich bisher alles Guten bedacht und fleißig gebetet, er bitte um des Jüngsten Gerichts willen um Gnad. Wenn der Mensch falle und wieder aufstehe, nehme unser Herrgott die Buß für die Sünde an.
Mit dem Sohn des Hof-Jerg von Pfullingen, welcher vorlängst (= schon lang) gestorben, habe er auch Sodomiterei getrieben und er auch mit ihm. Jedoch haben sie einander nur die membra betastet.
Mit dem oben genannten Johann Burckhardt hab er einmal, als er von Regensburg gekommen sei, in seines Vaters Haus im Bett Sodomiterei getrieben und zwar als Mann mit Mann. Der actus sei wirklich vollbracht worden. Einer hab's dem andern getan. Hernach habe Burckhardt sich mit auf die Reis nach Regensburg begeben. Auf der Reis haben sie einander gegriffen. Dies sage er nicht aus Neid oder Feindschaft. - Auf dem Rand: Dieses hat er widerrufen.
Er wisse nichts von Hexenwerk, habe sich dem bösen Geist nicht ergeben.
Am gleichen Tag nachmittags um 2 Uhr.
Anwesend:
die Herren Commissare.
Martin Nuefer, Schneider, sagt, auf den Tag der heil. 3 Könige sei er 44 Jahr alt geworden. Den Johann Hauser kenne er gut. Der sei in seinen Lehrjahren zu Nuefer gekommen. Er habe ihm ein Paar Strümpf gemacht. Die habe Hauser abgeholt und dem Zeugen gute Wort gegeben in der Absicht, ihn zu verführen, und ihm dann in den Schlitz gelangt. Zeuge habe es seinem Meister geklagt. Der habe ihm befohlen, wenn der Hauser noch einmal so komme, so solle er ihm die Scher in den Leib stoßen. Es sei aber nachmals kein Hauser mehr gekommen. Allein er sei ein Knabenschänder. Zeuge habe jedoch nirgends etwas geklagt ... Es sei vor 32 Jahren geschehen. - Aff.
Johann Burckhardt, Messerschmied, genannt der Türk, sagt, er sei 32 Jahr alt. Mit dem Johann Hauser sei er nicht bekannt (= befreundet), wolle jedoch die Wahrheit sagen. Ungefähr vor 16 oder 17 Jahren sei der Hauser von Preßburg nach Reutlingen zu dem Zeugen und seinem Vater gekommen, habe einen Gruß von des Zeugen Bruder zu Regensburg gebracht und dann begehrt, ob er die Nacht Herberg haben könne. Des Zeugen Vater habe sie ihm vergönnt und den Hauser zu ihm ins Bett gelegt. Da habe Hauser es mit Burckhardts Sach wie mit einem Weibsbild verrichten wollen. Er habe es aber nicht gestattet, sondern schreien wollen. Der Hauser habe gebeten, nicht zu schreien; er wolle es bleiben lassen. Bald hernach sei er wieder so gekommen. Da sei aber Zeuge aufgestanden und habe sich zu seinem Vater gelegt. Es sei auch auf der Reis nach Regensburg nichts Unrechtes geschehen. - Aff. Doch Burckhardt sei nicht vor ihm aufgestanden.
Auf dem Schützenhaus habe Hauser dem Zeugen auch einmal in den Schlitz langen wollen. Er sei ihm aber unter den Füßen durchgewischt. In seines Vaters Haus sei der Hauser auf ihn hinaufgelegen wie auf ein Weib. Er könne nicht sagen, ob Hauser etwas vollbracht habe. Er habe nicht gewußt, was es sei oder was er mit ihm mache. - Aff.
Am gleichen Tag wieder auf dem Turm.
In Anwesenheit der Herren Commissare.
Der Verhaftete will abermal in den Reden wanken. Er sagt, er wisse nicht eigentlich (= genau), was er mit dem Burckhardt vorgehabt. In dem Friedensschluß sei er zu ihm gekommen und über Nacht geblieben.
Der Burkhardt sei nicht vor ihm aufgestanden. Sie seien am Morgen zugleich miteinander aufgestanden. Burckhardt habe seinem Vater nichts geklagt, sondern sie seien morgens früh miteinander fortgegangen.
Einmal haben er und der Burckhardt beisammen gewohnt (= einander beigewohnt) wie Weib und Mann. Er könne nichts anderes aussagen, es gehe ihm drüber (= es möge ihm daraufhin gehen), wie es wolle. Er könne nicht sagen, ob es ein- oder 2mal geschehen sei. Einmal habe er den Samen wirklich in den Burckhardt mittiert (= laufen lassen). Das gleiche habe auch der Burckhardt ihm getan. Daß der Burckhardt aufgestanden sei und sich zu seinem Vater gelegt haben wolle, könne darum nicht sein, weil seine Mutter noch gelebt habe. Soviel übrige Bettenhaben sie auch nicht, daß er anderswo hätte liegen können.
Der Scharfrichter ist ihm abermal unter die Augen geführt worden, der auch, wie vorher 2mal geschehen, seinen Zeug (= seine Geräte) aufgemacht hat.
Hauser sagt, der böse Feind habe ihm eins nach dem andern eingegeben und gesagt, es sei nicht Sünde. Er wisse nicht, ob der böse Feind mündlich mit ihm geredet habe. Ein Mann unten im Land zwischen Wien und Neuenstadt sei ihm begegnet und habe ihm Unzucht zugemutet und nicht von ihm lassen wollen. Daher habe er auch seinen Willen erfüllt und mit ihm Unzucht getrieben. Sie haben's einander gegenseitig getan. Dies sei vor 15 Jahren geschehen. - Aff.
Er ist ein wenig gebunden worden, etwa so lang bis man 5 oder 6 zählen könnte. Da schrie er: "O Jesu, o Jesu, ich will alles sagen."
Mit einem Gesellen in Ungarn habe er getrieben, was nicht hübsch sei, nempe (= nämlich) commasculationem ++++).
Der Meister hat ihn wieder gebunden, aber alsbald freigelassen, weil er versprach zu bekennen.
Die bei dem Josuel sei eine rechte Hex, des Schultheiß Kegels Weib. Er habe sie unter dem Pfullinger Galgen gesehen erst vor einem Jahr um die Torglocke herum. - Revociert's am 11. und 26. Februar 1661.
Des Vogts Hänslen Sar sei auch nicht weit her und damals auch dabei gewesen. - Negiert's (= leugnet es).
Ist wieder gebunden und angeschnürt, auch ein wenig über sich gezogen worden ein halbes Vaterunser lang.
Des Knorren Mareile sei auch eine doppelte, sei auch draußen gewesen. Habe sie 2mal draußen getroffen. - Negiert's.
Die Apothekerin sei auch Keinnutz (= nichtsnutzig) in Grundsboden hinein. Sie sei auch an genanntem Ort gewesen, sei mit bei dem Tanz gewesen. - Revociert's.
Vor 3 Jahren sei er bei Pfullingen herab nachts gegangen. Da sei bei dem Steg ein greuliches Tun von Hexen gewesen. Er habe aber keine gekannt als des Kegels Unholdin. - Revociert's.
Als er noch zu Pfullingen war und die Ross auf dem Übersberg hüten mußte, sei ein groß Wetter gekommen. Am Morgen wollte er seine Ross holen und mit heimreiten, habe sie aber nicht finden können. Da sei ein Mann gekommen, auch zu Roß. Der sagte zu ihm, er wolle ihm seine Pferd weisen, was auch geschah. Später habe dieser Mann gesagt, er wolle hinein in die Stadt reiten. Er (Hauser) aber habe gesagt, er wolle mit seinen Pferden nach Pfullingen reiten. Indem sie miteinander fortritten, habe der Mann nicht rechte Füß sehen lassen. Als er mit ihm gespracht (= sich unterhalten) habe, er könne ohne Roß fortkommen, habe er eine Stange genommen, sich darauf gesetzt und Hauser überredet, mit ihm fortzufahren. Seine Pferd habe er fortlaufen lassen. Er sei mit dem Kerl gar weit gekommen, habe sehr viel Leut und Spielleut angetroffen, Tafeln seien da gewesen, und er habe soviel Silber gesehen, daß es nicht zu sagen sei. Die Leut, die da waren, haben gesagt, wenn die Reutlinger kommen, das sei der Freifahn (= Freiwilligen-Fähnlein?). Nachher sei er nach Pfullingen geführt worden, daß er nicht wisse, wie. Sein Leben lang sei er nie bälder an einen Ort gekommen als damals. Er habe keine gekannt, als die obengenannten Weibspersonen außer der Apothekerin. - Revociert' s.
Die Schmidin, des Absolons Weib, sei eine große Hex und auch bei dem Galgen draußen gewesen. - Revociert's auch.
Des Schlossers Johann Maurer Weib sei auch mit draußen gewesen. - Revociert's.
Das Fürkäufler-Gretle sei auch eine solche. - Revociert's.
Als obengenannter Reiter zu Hauser kam, habe er gesagt, einer müsse nicht allezeit ein Roß haben, wenn er reisen wolle. Eine Gabel tue es auch. - Affirmiert's. Er sei hinter dem Reiter gesessen.
Wenn's die Leut nicht gestehen, solle man sie nur zu ihm führen. Er woll's ihnen schon sagen. Die vornehmen Hexen verhüllen sich, daß man sie nicht allezeit kenne.
Wenn er nicht in den genannten Wald gekommen wäre, so wäre er auch nicht in dieses Unglück geraten. Seine Leut zu Pfullingen haben ihn gehalten wie einen Hund. - Aff.
Was er gesagt, sei alles wahr. Er sauge es nicht aus einem Finger.
Er habe auch eine Buhle gehabt, die Elena hieß. - Revociert's.
1661 Februar 9, Samstag
Auf dem Turm, in der Besiebung.
In Gegenwart der Herren Commissarii.
Dem Teufel habe er nichts versprochen. Was er gestern sagte, sei wahr.
Die Apothekerin sei es gewesen. Er habe sie erkannt, wisse aber nicht, wie sie gekleidet war. - Negiert's.
Mit dem Metzger Jerg Schneider habe er auch so zu tun gehabt. Sie haben sich gegenseitig das Glied angerührt in der Obertor-Wachtstube im Kriegswesen vor dem Friedensschluß.
Mit dem Johann Hertzog habe er den Anfang in der gleichen Sach in seines Vaters altem Haus gemacht. Sie seien allezeit miteinander auf die Bühne gegangen. Es sei nur 2 oder 3mal mit der Hand geschehen. Einer hab's dem andern getan. - Aff.
Martin Nuefer und er haben sich's gegenseitig getan. - Auf dem Rand: er wisse es nicht recht mehr.
Das Michele Würcker habe auf dem Eppistor (= Metmannstor) auch solche Possen getrieben mit den jungen Burschen. Dieser Michael habe ihm hineingelangt und er dem Michael auch. Er sei immer so ein alter Nopper (= Stupfer) gewesen. Es sei 2mal geschehen. - Auf dem Rand: er hab's schon widersprochen.
Mit dem Schreiner in des Kruegs Haus, welcher auch so ein leichter Vogel gewesen sei, habe er auch bei der Wacht dergleichen getrieben. Hauser sei eben noch ein Bub in den Lehrjahren gewesen. Der Schreiner sei auf Hauser, dieser aber auf dem Schreiner gelegen. Sie haben's einander hinten hinein getan. Sie haben einander die Hose nicht ganz hinabzutun brauchen. Dies sei auf dem Untertor-Stüble geschehen. Sie haben's miteinander nur einmal, aber wirklich (= erfolgreich) getan, bis der Samen entgangen sei, einem wie dem andern. - Negat.
1661 Februar 11, Montag
In Anwesenheit der Herren Commissare.
Michael Eckh:
Er sei über 80 Jahr alt. Er sei mit dem Johann Hauser gar nicht bekannt (= befreundet). Er habe sein Leben lang nicht 3 Wort mit ihm geredet, außer daß er etwa aus Nachbarschaft "Guten Tag, gute Nacht" gesagt habe. Er wolle Leib und Leben dafür verbürgen, daß er mit ihm nicht das geringste zu tun habe.
Anna Burckhardt:
Sie sei über 60 Jahr alt. Mit dem Echtertingerle sei sie nicht viel bekannt. Doch habe er einmal ein Schreiben von ihrem Sohn in Regensburg gebracht und sei dann über Nacht bei ihr geblieben und bei ihrem Sohn gelegen, habe nicht rechte Sach mit ihm vorgehabt. Der Bub habe es am Morgen seinem Vater gesagt. Der Vater aber habe ihn gleichwohl (= trotzdem) mit dem Echtertingerle nach Regensburg fortgelassen. Daß aber ihr Sohn Johannes vor dem Echtertingerle nachts aufgestanden sei, wisse sie nicht. Es falle ihr eben viel aus.
Johann Burckhard
zeigt ferner an, er sei schon 11 Jahr im Ehestand und sei fast 4 Jahr gewandert. Also könne es nicht sein, daß es erst 12 Jahr seien, daß der Echtertingerle mit ihm zu tun gehabt habe. Es müsse vor 15 oder 16 Jahren gewesen sein. Es sei wahr, daß der Echtertingerle auf ihn hinaufgelegen sei wie auf ein Weib. Er wisse aber nicht, was er mit ihm machte. Er hab's damals nicht verstanden, sei noch gar jung und ein Schulerbub gewesen. Daß er das vorige Mal sagte, er sei vor dem Hauser aufgestanden, sei aus Irrtum geschehen. Er wisse es nicht mehr.
Er begehre konfrontiert zu werden. Es könnte ihm eine Klette angehängt werden, die ihm sein Leben lang schädlich wäre.
Dem Schreiner Johann Derrer ist des Verhafteten Aussag vorgehalten worden, worauf er sagte:
Dergleichen habe er nicht getan. Er begehre, mit ihm konfrontiert zu werden. Als der Verhaftete ihm seine Scham genottelt habe, sei er, wie er dafür halte, 16 Jahr alt gewesen.
1661 Februar 11
Auf dem Turm.
In Anwesenheit der Herren Commissare.
Der Verhaftete sagt, was er gesagt habe, sei wahr, er bleibe dabei. Er möge eine Konfrontation mit denen leiden, von welchen er etwas gesagt habe.
Konfrontation mit Eck und Burckhardt.
Beide bleiben bei ihren Aussagen. Hauser weicht aus.
1661 Februar 12, Mittwoch
Auf dem Turm.
In Anwesenheit der Herren Commissare.
Der Verhaftete ist vorgeführt worden, hat sich sehr krank gestellt (= gebärdet) und gesagt, er habe eine schwere Nacht gehabt. Der Kopf tue ihm so weh. Er habe auch so ein Leibweh. Mit des Schmidbartlens Weib sei er nicht anders als ein Nachbar bekannt gewesen. Er sei nie zu ihr gekommen, sie auch nicht zu ihm.
Er schrie immer: "O Jesu, du Sohn Davids, erbarm dich mein! O Gott, du höchster Gnadenhort!" Er bitte um des Jüngsten Gerichts willen, mit ihm Geduld zu haben. Er könne nichts sagen, sein Herz sei ihm so schwer.
... (?) Schmidin sei nichts nutz, sondern auf die Alteburg vor 10 Jahren gefahren. Er sei mitgefahren. Das Urbele hab's ihn gelehrt vor 10 Jahren, habe ihm eine gräuliche Farbe gegeben, welche er bei dem obern Tor in das Wasser geworfen habe vor 8 Wochen. Als er mit dem Urbele bei dem Tanz war, habe er keine gekannt als das Fürkäufer-Gretle. Des Urbeles Buhle sei die Maria Kindtsvatterin gewesen. Der böse Feind sei in einem schwarzen Sessel dagesessen, habe ausgesehen wie ein schwarzer Mann und ihn, Hauser, angeredet, was er da mache. Er habe zur Antwort gegeben, er sei eben hergeführt worden.
Der böse Feind habe vor 10 Jahren Blut aus seinem mittleren Finger der rechten Hand mittelst eines Schnitts genommen und mit dem Blut Hausers Namen unterschrieben. Das sei auf der Altenburg im Beisein des Urbele und Mosen Michael und des Fürkäufer-Gretles geschehen. Der Teufel habe ihm aber keinen Frieden mehr gelassen. Er habe immer mit ihm hinaus auf den Blauhof und unter den Galgen müssen. - Aff.
Der böse Feind habe immer gesagt, er solle schauen, wo er einen antreffe, bei dem er wohnen könne. - Negat.
Mit dem Schneider Ludwig zu Pfullingen habe er auch commasculationem ++++) verbracht vor mehr als 20 Jahren, als er bei ihm im Bett lag.
... (?) Zu Degerloch sei er einmal bei dem Wirt über Nacht gelegen. Mit dessen Knecht habe er die commasculation vollbracht. - Aff.
Der noch lebende Schultheiß zu Echterdingen namens Jerg N. habe auch viel dergleichen commasculation mit ihm getrieben. Sie haben auf dem Münchshof zu Echtertingen bei einem Meister namens Michael Maylen gedient. - Aff.
Mit des Bentzingers, ... (?) Becken zu Pfullingen, Sohn Peter und dem Lehrjungen habe er auch dergleichen commasculation getrieben bei Nacht. Er sei noch ledig gewesen. - Aff.
Zu Möhringen auf den Fildern habe er vor 20 Jahren bei einem Bauernknecht gewohnt (= ihm beigewohnt) wie einem Weib. Der Knecht war zu Holzgerlingen daheim. - Aff.
In der Handschrift, worin der böse Feind seinen Namen einzeichnete, stehe das, daß er dem bösen Feind gehören wolle. Die Handschrift habe der Satan noch. - Aff.
Der Müller in der Mühle des Herrn Burkhard Siconius zu Pfullingen beklagt sich auch über den Hauser, daß er auf Wiel +++++) Sodomiterei mit ihm treiben wollte. - Auf dem Rand: Er könne das wahrhaftig nicht wissen.
1661 Februar 14
Auf dem Turm.
Wie er hergekommen sei, habe er sich zum obern Tor hinaus begeben. Da sei ihm Urbele begegnet, habe ihn gefragt, wohin er wolle, und ihm zugesprochen, auf seinen Karren zu sitzen. Das habe er aber nicht tun wollen. Darauf sagte Urbele, wenn einer gern weit (= weit weg) wäre, so könne er einem schon etwas geben. Darauf habe er ihm eine Salbe und ein gräuliches Pulver gegeben, welches er aber nicht behalten habe. Die Salbe habe er behalten und etlichemal gebraucht, wie sie denn etlichemale hinter der Achel (Achalm) auf dem Rangenbergle zusammen gekommen seien. Es seien aber immer nur fremde Herren dagewesen. Einmal seien sie zwischen 8 und 9 Uhr unter dem Galgenberg zusammengekommen. Da sei die Schäfferin auch dagewesen. Als sie hernach wieder hinauskamen, haben sie gar viele angetroffen. Die Spielleut haben auf dem Galgen aufgemacht (= aufgespielt). Als sie einmal auf dem Blauen Hof zusammenkamen, habe er den Brauch nicht recht gewußt und geredet. Da haben ihn alle verlassen und sei er allein dagestanden. Hernach den. Hernach seien sie miteinander hinausgefahren. Er habe nimmer nachlassen können. Der Urbele habe gesagt, es schade ihm nicht, wenn einer eine solche Kunst kenne. Auf dem Jergenberg habe er erst gesehen, was es sei. Da seien viel böse Geister dagewesen. Der böse Geist hab ihm angedeutet, wann er hinausmußte. Der böse Geist trete auf, als wenn er ein König wäre, und habe gemeiniglich Stiefel an. Der böse Geist habe Hämmerle geheißen. Wenn sie hinauskamen, seien sie auf stattlichen Pferden dahergeritten. Die vornehmsten Leut haben ihre Gesichter verbunden. - Aff.
... (?) (beschädigt).
Der böse Geist habe ihm einmal hinter der Achel ein graues Pulver gegeben, welches er weggeworfen habe. Denn er habe sich dabei gefürchtet. Der böse Feind habe gesagt, er solle einem davon in den Wein geben, so werde er bald seinen Rest bekommen (= tot sein).
Ungefähr vor 5 Jahren habe er in des Ringmachers Sohns Haus getrunken, sintemal er Wein schenkte. Während des Trunks habe er der Frau des Sohns des Ringmachers das Pulver in den Wein getan. Davon sei sie lang geschwollen gewesen und schließlich gestorben. - Auf dem Rand: Er zweifelt, ob sie von dem Pulver gestorben sei.
Des Bandtlens Schwester habe im vergangenen Sommer 2 Schweinle gehabt. Dem einen habe er von dem Pulver etwas hingeworfen. Davon sei es gestorben. - Aff.
Der böse Geist habe ihn zu solchem angemutet und ihm keinen Frieden gelassen, wenn er nicht etwas solches getan habe.
Er habe einmal auch einem zu Pfullingen in des Ochsenwirts Haus von dem Pulver in roten Wein getan, wovon er krank wurde, daß er meinte, er müsse versprengen (= zerspringen). Er sei aber nicht gestorben. Gott hab's nicht haben wollen. Der Kerl sei von Holzelfingen gewesen. - Aff.
Es sei über 30 Jahr, daß er das Hexenwerk lernte. Da sei er von Echtertingen nach Aich geloffen und daselbst über Nacht geblieben. Am Morgen früh, als er von Aich wieder fortgegangen, sei ein fremder Mann zu ihm gekommen.
32 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: Offensichtlich fehlt der Schlußteil des Protokolls. Das geht auch daraus hervor, daß durch Randbemerkungen auf ein späteres Verhör, teilweise mit dem Datum 26. Februar, verwiesen wird.
+) Ranzion = Kontribution, Kriegsschatzung. Vgl. Auch OABeschr. II S. 136
++) Geschichte des humanistischen Schulwesens in Württemberg II S. 365: "Greilin, 2. Lehrer in der deutschen Schule"
+++) 1638 kaiserlicher Feldmarschall von Götz. Gayler II S. 63. OABeschr. II S. 137
++++) Wohl eine Bezeichnung für widernatürlichen Geschlechtsverkehr. masculus = männlich. Also vielleicht: mann - männlicher Verkehr
+++++) Gasse in Pfullingen. OABeschr. I S. 247, II S. 240
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.