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Wyniken in der Smytten, Gerart van Bertenstorp, Panthaleon van Wesselich, Henkin Bardun, Herman van Visschenich, Peter van Oyuerwesselich ind Johan van Wesselich, Schöffen zu Wesseling (-licke, -lich), bekunden, dass vor ihnen Gerart Voes von Lechenich (Lechnich) und seine Ehefrau Lucard bekannt haben, dass sie an Alf von Westerholt (-e) eine Erbjahrrente von 5 Maltern Roggen Kölner Maßes verkauft haben. Sie hatten diese Rente bisher von 10 Morgen Wingert und Land, zu Wesseling under der Smitten up dem Oyuer beieinander gelegen, und von einem Haus mit Hofstatt dabei, das zu Unterpfand gesetzt war. Die 10 Morgen und Haus und Hofstatt besitzt derzeit Henso gen. Bose von Wesseling, und dieser soll sie erblich besitzen für die 5 Malter Roggen Pacht. Die Eheleute haben dem Käufer vor den Schöffen über die Kaufsumme von 56 schweren Gulden quittiert. Sie haben auf die Pacht mit Hand, Halm und Mund verzichtet und Alf als Erbe aufgetragen. Die Schöffen haben ihr Urkundsgeld empfangen. Den Grundherren bleibt ihr Recht gewahrt. Hentze Boise hat bekannt, dass er bzw. seine Erben die 5 Malter jährlich am Remigiustag [1. Oktober] an Alf ebenso wie zuvor an Gerard Voysse und dessen Eltern liefern soll, andernfalls können Alf bzw. seine Erben oder der Inhaber dieser Urkunde sich gemäß Rechtsspruch der Schöffen schadlos halten. - Die Schöffen kündigen ihr gemeines Schöffensiegel an. Gerart Voes kündigt sein Siegel, das Lucard mit gebraucht, auf Bitten Alfs und Hentzes an. Gegeven 1389 des iirsten dages in dem braimmainde Iunius zu latyne genant.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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