Jakob von Urlun, freier Landrichter in der Grafschaft Marstetten, in Vollmacht von Friedrich Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern, bekundet, dass vor ihm im offenen Landgericht zu Memmingen Heinrich von Bartenstein und dessen Fürsprecher Hans der Duricher, Bürger zu Memmingen, Vertreter der ehrwürdigen Frauen von Sießen (Suessen) und des Gotteshauses "von der Schär" Einspruch erhoben haben gegen die vom Landgericht verfügte Anleitung des Waltz von Reichenstein (Richenstain), Ritter, und des Walther von Stadion, Ritter, auf etliche Güter im Gericht Herbertingen (Herbrehtingen), die den Frauen von Sießen und dem Gotteshaus "von der Schär" gehörten und die diese von Walther von Beuren (Biurun) gekauft haben. Der A. urteilt zugunsten der Kläger, nachdem diese einen Freiheitsbrief vorgewiesen haben, der die geistlichen Frauen von Sießen und das Gotteshaus "von der Schär" gegen Anleitung auf ihre Güter schützt.