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König Sigmund gibt als römischer König und Lehenherr seinen Willen dazu, dass der Markgraf Fridrich von Brandenburg, Burggraf zu Nuremberg, folgende vom Reich zu Lehen rührende Güter: die Vesten mitsamt dem Amt zu Nuremberg, das Schultheißenamt dortselbst, den Markt Werd mit seinen Zugehörungen, seine Besitzungen in dem Dorfe Puch, die Dörfer Snygling und Snappferrewt, den Wald, seinen Anteil am Dorfe Feucht, 2 Mühlen zu Nuremberg und 2 Mühlen außerhalb der Stadt, endlich den Zoll zu Nuremberg denen von Nuremberg oder wem er sonst wolle, in Mannschaft-Weise verkaufen möge; und erklärt, dass er solchen Käufer die genannten Güter reichen und leihen werde. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg
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