Brüssel: Kaiser Karl V. überträgt dem Markgrafen Karl II. von Baden die Regalien und Lehen der Markgrafschaft Baden (-Pforzheim) zu einstweiliger Nutznießung bis zur Entscheidung des Prozesses, der wegen derselben zwischen ihm und den Söhnen Markgraf Bernhards am Kammergericht verhandelt wird.