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Oberpräsidium Köln BR 0002 (Bestand)
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Form und Inhalt: Vorbemerkung
Im Zuge der signifikanten Gebietserweiterung Preußens nach den Befreiungskriegen wurde 1815 durch die ”Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ eine Einteilung Preußens in zehn Provinzen angeordnet. So entstand zunächst die Provinz Jülich-Kleve-Berg, mit den Regierungsbezirken Aachen, Düsseldorf, Kleve und Köln, die am 22.04.1816 ihre Arbeit aufnahm. An der Spitze der Provinz stand der Oberpräsident Friedrich zu Solms-Laubach (1769-1822), der seinen Dienstsitz in Köln hatte. 1821 erfolgte die Auflösung der Regierung Kleve; das Gebiet wurde mit dem Regierungsbezirk Düsseldorf vereinigt. Ein Jahr später, nach dem Tod des Kölner Oberpräsidenten Solms-Laubach, erfolgte am 27.06.1816 die Vereinigung der Provinzen Kleve-Jülich-Berg und Großherzogtum Niederrhein mit Verwaltungssitz in Koblenz (ab 1830: Rheinprovinz).
Zum Bestand
Auch wenn er den Regierungspräsidenten nicht direkt vorgesetzt war, hatte der Oberpräsident das Recht, sich Einblick in alle Verwaltungsangelegenheiten der Regierungen zu verschaffen. Die Akten des Bestands spiegeln demgemäß die Aufgaben der obersten Verwaltungsbehörde wider, zu denen u.a. die Aufsicht über das Polizei-, Finanz- und Justizwesen, das Kultus-, Unterrichts- und Medicinalwesen sowie die Militärverwaltung zählten.
Der sich aus mehreren Ablieferungen (Akzessionen 13/1889, 6/1895, 18/1901, 1934) zusammensetzende Bestand umfasst insgesamt 1729 Verzeichnungseinheiten. Ein großer Teil dieses Archivbestandes ist 1945 auf dem Kahn "Main 68" gewesen und zum Teil verloren gegangen, zum Teil stark beschädigt worden.
Bei den Akten mit den Nrn. BR 0002 Nr. 1636 bis Nr. 1677 handelt es sich um restaurierte Kahnakten (bis 2019 Bestände BR 1040 und BR 2070).
Die Akten sind zu bestellen und zu zitieren mit der Bestandssignatur und lfd. Nr., z.B. BR 0002 Nr. 5
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.