Friedrich Friesheimer (Frieshaimer) , Richter in Stadtamhof bei Regensburg, urteilt, dass Zinsansprüche des Stifts Rohr auf das Haus an der Regenbrücke in Stadtamhof vor anderen Gläubigern bedient werden und dass es niemandem ohne Wissen und Zustimmung des Stifts Rohr erlaubt ist, sein zinsbares Gut zu verkaufen. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv