Gerhard van den Reven quittiert dem wohlgeborenen Junker Kuno, Junggraf zu Manderscheid, Graf zu Blankenheim, der mit ihm im Beisein des strengen und frommen Herrn Nikolaus (Claesse), Herrn zu Drachenfels, gütlich übereingekommen ist, eine Abschlagszahlung von 100 Gulden auf alle Forderungen, Briefe, Geld und Schaden, die dem Aussteller im Dienst der (å) Brüder Georg und Wilhelm, Grafen zu Virneburg, entstanden sind und wofür er 1500 Gulden Luxemburger Währung zu erhalten hat. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., besch. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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