Erhard Rochus von Hallerdorf und seine Ehefrau Anna Hallerdorf, geborene Schütz von Eutingertal, verkaufen einen jährlichen Zins von 10 fl guter und gemeiner Reichswährung, der am 6. Januar (uf der heiligen drey künigs tag), acht Tage davor oder danach zu entrichten ist, an die edlen und festen Georg von Dettingen zu Unterdettingen, Hans Konrad von Suntheim zu Nellingsheim und Hans Ernst von Ow zum Eutingertal als verordnete Vormünder des von dem verstorbenen Hans Ulrich Schütz von Eutingertal zu Baisingen und Salzstetten hinterlassenen Sohnes und allen seinen Erben und Nachkommen für 200 fl und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Die Aussteller erklären Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung im Einlager in der Stadt Horb und Schadloshaltung. Der Zins kann jederzeit am 6. januar, acht Tage davor oder danach mit 200 fl und den entstandenen Kosten und Zinsen abgelöst werden.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...