Die Grafen Ruprecht und Wilhelm von Virneburg, Brüder, Herren zu Saffenburg und Falkenstein, einerseits und Friedrich von Brandenburg, Herr zu Clerf, andererseits übergeben ihren Streit wegen des hoegerichte im Hof Hosingen (zo Hoese) auf den heutigen Dienstag dieser conpermiss-Urkunde an Wilhelm von Vlatten, Herr zu Dreiborn, Dietrich von Bourscheid (Burtscheit), (beide) Ritter, Garsilius (Kauselis) von Palandt, Herr zu Wildenberg, Johann von Malberg, Herr zu Sainte-Marie (Sente Merie), und Gerhard von Wiltz zur Entscheidung. Beide Parteien beauftragen Johann von Malberg und Gerhard von Wiltz, in Hosingen und anderswo Kundschaft einzuziehen, die diese am Samstag nach dem Hilgen Pinxstage (Mai 30) in Reuland (Rulant), gelegen zwischen Luxemburg und Echternach, an Wilhelm von Vlatten, Dietrich von Bourscheid und Garsilius von Palandt mit der Stellungnahme beider Parteien übergeben sollen. Die Schiedsmänner haben die Streitpunkte entweder sofort oder innerhalb der nächsten sechs Wochen einhellig oder mehrheitlich zu entscheiden und zu verbriefen. Die Entscheidung muß von den Parteien und ihren Erben eingehalten werden. Die Schiedsmänner dürfen von diesen deswegen nicht belangt werden. Die Aussteller geloben sich gegenseitig, die Vereinbarung einzuhalten und zu vollziehen; diese soll auch für ihre Erben gelten. Sie verpflichten sich ferner, die Schiedsmänner wegen ihrer Entscheidung nicht zu belangen. Sr.: Die Ausst. Ausf. Perg. - 3 Sg. anh., 1 u. 2 besch. - Rv.