Johann Friedrich, Abt zu Fulda, r. Kaiserlicher Erzkanzler durch Germanien und Gallien Primas, vidimiert das Statutum Gentilicium von 1597 (Nr. XIII, 50). Für die Fuldaer Lehensstücke der Grafschaft fügt der Abt seine Bestätigung bei. Wer das statutum gentilicium ändert, soll vom andern Teil der Herrschaft aus dem Besitz gedrängt werden.