Georg der Ältere, Graf zu Erbach und Herr zu Breuberg, und Sebastian Graf zu Sayn, Herr zu Homburg, Montclair und Meinsberg, schließen zwischen Georg dem Jüngeren, Grafen zu Erbach, des ersteren Sohn, und Graf Adolf zu Sayn einen Ehevertrag ab und bedingen, dass Graf Adolf seiner Schwester zur Ehesteuer und Heiratsgut 6000 Gulden mit 5% bis zur Auszahlung verzinslich verschreibt und sie mit Kleidung, Kleinodien, Schmuck und dergl. ihrem Stande gemäß auszustatten verspricht, dagegen Graf Georg der Jüngere diese 6000 Gulden mit gleicher Summer widerlegt und die ganze Summe mit 12000 Gulden mit 600 Gulden jährlicher Pension auf die Einnahmen und Gefälle des halben Amtes Schönberg mit dessen Zugehörungen verweist und seiner Braut das Schloss Schönburg erforderlichenfalls zum Witwensitz bestimmt usw.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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