Anspruch auf Teilung des Pollhofes zu Hochkirchen (Hoenkirchen). Thiel Stockum (Stockheim) hatte aus seiner Ehe mit Niesgen eine Tochter Walburga. Diese heiratete Anton (Thonis) Poll und erhielt den umstrittenen Hof als Heiratsgut. Aus der Ehe gingen zwei Kinder, Catharina und Diell von Eresheim (Irresheim), hervor. Catharina heiratete einen N. Knip. Aus dieser Ehe ging der Appellant hervor. Thiel Stockum war inzwischen nach Düren gezogen, wo seine Frau starb. Nach dem Tod von Anton Poll heiratete Walburga einen Jost von Erp, mit dem sie den Appellaten zeugte. Thiel Stockum kam auf den Pollhof zurück und starb dort. Nach dem Tod der Mutter bzw. des Stiefvaters der Appellanten nahm der Appellat den Hof allein in Besitz und vertrieb seine Verwandten. Das RKG kassierte am 4. April 1576 das Urteil der Vorinstanz und verurteilte den Appellaten zur anteilmäßigen Herausgabe aller Erträge des Hofes seit Klageerhebung.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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