Anspruch auf Teilung des Pollhofes zu Hochkirchen (Hoenkirchen). Thiel Stockum (Stockheim) hatte aus seiner Ehe mit Niesgen eine Tochter Walburga. Diese heiratete Anton (Thonis) Poll und erhielt den umstrittenen Hof als Heiratsgut. Aus der Ehe gingen zwei Kinder, Catharina und Diell von Eresheim (Irresheim), hervor. Catharina heiratete einen N. Knip. Aus dieser Ehe ging der Appellant hervor. Thiel Stockum war inzwischen nach Düren gezogen, wo seine Frau starb. Nach dem Tod von Anton Poll heiratete Walburga einen Jost von Erp, mit dem sie den Appellaten zeugte. Thiel Stockum kam auf den Pollhof zurück und starb dort. Nach dem Tod der Mutter bzw. des Stiefvaters der Appellanten nahm der Appellat den Hof allein in Besitz und vertrieb seine Verwandten. Das RKG kassierte am 4. April 1576 das Urteil der Vorinstanz und verurteilte den Appellaten zur anteilmäßigen Herausgabe aller Erträge des Hofes seit Klageerhebung.
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Anspruch auf Teilung des Pollhofes zu Hochkirchen (Hoenkirchen). Thiel Stockum (Stockheim) hatte aus seiner Ehe mit Niesgen eine Tochter Walburga. Diese heiratete Anton (Thonis) Poll und erhielt den umstrittenen Hof als Heiratsgut. Aus der Ehe gingen zwei Kinder, Catharina und Diell von Eresheim (Irresheim), hervor. Catharina heiratete einen N. Knip. Aus dieser Ehe ging der Appellant hervor. Thiel Stockum war inzwischen nach Düren gezogen, wo seine Frau starb. Nach dem Tod von Anton Poll heiratete Walburga einen Jost von Erp, mit dem sie den Appellaten zeugte. Thiel Stockum kam auf den Pollhof zurück und starb dort. Nach dem Tod der Mutter bzw. des Stiefvaters der Appellanten nahm der Appellat den Hof allein in Besitz und vertrieb seine Verwandten. Das RKG kassierte am 4. April 1576 das Urteil der Vorinstanz und verurteilte den Appellaten zur anteilmäßigen Herausgabe aller Erträge des Hofes seit Klageerhebung.
AA 0627, 3209 - K 708/1862
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1548 - 1577 (1548 - 1577)
Enthaeltvermerke: Kläger: Anton Knip und Konsorten: sein Onkel Diell (Thiel) der Alte, Irresheim (Hzm. Jülich, Amt und Gericht Nörvenich; Kr. Düren) Beklagter: Theis (Matteis) Jost, Sohn zu Poll, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Mauritius Breunlin 1548 - Dr. Chilian Reinhardt 1564 - Dr. Alexander Reefsteck 1564 - Dr. Caspar Fichardt 1564 - Dr. Johann ? (Vollmacht beschädigt) 1564 - Dr. Heinrich Burchardt 1564 - Dr. Melchior Schwartzenberger 1564 - Dr. David Capito 1564 - Dr. Christoph Refsteck 1564 - Dr. Georg Rotacker 1564 - Dr. Ludwig Staell 1564 - Dr. Laurentius Wildhelm 1569 - Lic. Philipp Seiblin 1569 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Ludwig Ziegler 1548 - Dr. Johann Portius 1548 - Lic. Amandus Wolff 1548 - Lic. Martin Richard 1564 - Dr. Johann Michael Fickler 1564 - Dr. Johann Vest 1564 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Gericht zu Hochkirchen (Hoenkirchen) - 2. RKG 1548 - 1577 (1548 - 1577) Beweismittel: RKG-Urteil vom 4. April 1576 (17 - 18). Aufstellung der Erträge des Pollhofs (Q 49). Detaillierte Beschreibung des zum Pollhof gehörenden Landes (Q 51). Zeugenaussagen vor dem kaiserlichen Kommissar Dr. Hilger Helman und einer kaiserlichen Kommission (165 - 409). Beschreibung: 8 cm, 409 Bl., lose; Q 1 - 52 außer 25* und 37*, 5 Beilagen. Vgl. RKG 2956 (I/J 172/748).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:54 MESZ