Markwardt [II. von Berg], Bischof von Augsburg und Domprobst von Bamberg, belehnt Hans Adam vom Stain zu Jettingen und Mattsies für sich selbst und als Lehenträger seiner Brüder Philipp, Marquard, Christoph, Jakob, Johann Heinrich (Hans) und Heinrich [vom Stain] mit dem Schloss und dem Markt zu Jettingen mit allen Zugehörungen, mit dem Dorf Freihalden mit allen Zugehörungen, mit dem freien Staffel der freien Leute und Zinser zu Eberstall, mit dem Saulach (Sauloch) genannten Weiler bei Steinekirch (Stainenkirch) mit allen seinen Zu- und Eingehörungen an Wäldern, Äckern und Wiesen, das alles vom Haus Bayern erworben wurde und die im einzelnen genannten Abgaben zinst. Das Lehen war zuletzt an ihren Vater Marquard [II.] vom Stain verliehen und rührt vom Hochstift Augsburg zu Lehen. Die Gerechtigkeiten des Ausstellers, des Hochstifts Augsburg und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt, wie es das Lehenrecht des Ausstellers und des Hochstifts Augsburg besagt. Der Belehnte kann das Lehen künftig getreu innehaben und tragen und soll dafür dem Aussteller und dem Hochstift Augsburg getreu und gewertig sein, ihren Nutzen fördern, sie vor Schaden bewahren und auch ansonsten alles das tun, was ein Lehensmann und Lehensträger seinem Lehenherren von Lehen-, Billigkeits- und Rechtswegen zu tun schuldig und pflichtig ist.
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Markwardt [II. von Berg], Bischof von Augsburg und Domprobst von Bamberg, belehnt Hans Adam vom Stain zu Jettingen und Mattsies für sich selbst und als Lehenträger seiner Brüder Philipp, Marquard, Christoph, Jakob, Johann Heinrich (Hans) und Heinrich [vom Stain] mit dem Schloss und dem Markt zu Jettingen mit allen Zugehörungen, mit dem Dorf Freihalden mit allen Zugehörungen, mit dem freien Staffel der freien Leute und Zinser zu Eberstall, mit dem Saulach (Sauloch) genannten Weiler bei Steinekirch (Stainenkirch) mit allen seinen Zu- und Eingehörungen an Wäldern, Äckern und Wiesen, das alles vom Haus Bayern erworben wurde und die im einzelnen genannten Abgaben zinst. Das Lehen war zuletzt an ihren Vater Marquard [II.] vom Stain verliehen und rührt vom Hochstift Augsburg zu Lehen. Die Gerechtigkeiten des Ausstellers, des Hochstifts Augsburg und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt, wie es das Lehenrecht des Ausstellers und des Hochstifts Augsburg besagt. Der Belehnte kann das Lehen künftig getreu innehaben und tragen und soll dafür dem Aussteller und dem Hochstift Augsburg getreu und gewertig sein, ihren Nutzen fördern, sie vor Schaden bewahren und auch ansonsten alles das tun, was ein Lehensmann und Lehensträger seinem Lehenherren von Lehen-, Billigkeits- und Rechtswegen zu tun schuldig und pflichtig ist.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 635
II Jettingen c 58
Litt[era] C
N[umer]o 49
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Jettingen
1589 März 20
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Dillingen
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel: Nur noch als Bruchstück erhalten.
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel: Nur noch als Bruchstück erhalten.
Bayern, Haus
Stain, vom; Christoph (+1604)
Stain, vom; Hans Adam II., zu Eberstall (+ vor 1611)
Stain, vom; Heinrich, zu Jettingen und Eberstall
Stain, vom; Jakob (+1643)
Stain, vom; Johann Heinrich
Stain, vom; Marquard II., zu Jettingen und Mattsies (+1588)
Stain, vom; Marquard III.
Stain, vom; Philipp II. (+1601)
Augsburg A; Hochstift; Erbkämmereramt
Augsburg A; Hochstift; Fürstbischöfe
Augsburg A; Hochstift; Lehen
Bamberg BA; Domstift; Dompröpste
Dillingen an der Donau DLG (Ausstellungsort)
Eberstall, Jettingen GZ; Leute, freie
Eberstall, Jettingen GZ; Staffel, freie
Eberstall, Jettingen GZ; Zinser
Freihalden, Jettingen GZ
Jettingen GZ; Herrschaft; Schloss
Saulach, Dinkelscherben A; Weiler
Steinekirch, Zusmarshausen A
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:47 MESZ
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