Markwardt [II. von Berg], Bischof von Augsburg und Domprobst von Bamberg, belehnt Hans Adam vom Stain zu Jettingen und Mattsies für sich selbst und als Lehenträger seiner Brüder Philipp, Marquard, Christoph, Jakob, Johann Heinrich (Hans) und Heinrich [vom Stain] mit dem Schloss und dem Markt zu Jettingen mit allen Zugehörungen, mit dem Dorf Freihalden mit allen Zugehörungen, mit dem freien Staffel der freien Leute und Zinser zu Eberstall, mit dem Saulach (Sauloch) genannten Weiler bei Steinekirch (Stainenkirch) mit allen seinen Zu- und Eingehörungen an Wäldern, Äckern und Wiesen, das alles vom Haus Bayern erworben wurde und die im einzelnen genannten Abgaben zinst. Das Lehen war zuletzt an ihren Vater Marquard [II.] vom Stain verliehen und rührt vom Hochstift Augsburg zu Lehen. Die Gerechtigkeiten des Ausstellers, des Hochstifts Augsburg und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt, wie es das Lehenrecht des Ausstellers und des Hochstifts Augsburg besagt. Der Belehnte kann das Lehen künftig getreu innehaben und tragen und soll dafür dem Aussteller und dem Hochstift Augsburg getreu und gewertig sein, ihren Nutzen fördern, sie vor Schaden bewahren und auch ansonsten alles das tun, was ein Lehensmann und Lehensträger seinem Lehenherren von Lehen-, Billigkeits- und Rechtswegen zu tun schuldig und pflichtig ist.