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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
1934 - 1977
Friedrich Niemann ist am 6. September 1902 in Herford als Sohn des Herforder Pfarrers Johann Friedrich Niemann geboren worden. Er besuchte das Gymnasium in Herford, beteiligte sich am Bibelkreis und am Kirchenchor. Sein Theologiestudium absolvierte Friedrich Niemann in Tübingen, Münster und dem Dom-Kandidatenstift Berlin. 1925/26 war er Hilfsprediger in Unna, wurde 1927 in Herford ordiniert, und hatte ab Dezember 1932 eine Pfarrstelle in Hagen inne. In Hagen machte sich Pfarrer Niemann nicht überall beliebt: Anfang September 1933 schoss er mehrere Male auf Kinder, die in der Nachbarschaft spielten, um sie zu verscheuchen, verletzte jedoch bei einer solchen Aktion einen Jungen, worauf eine Anklage und ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurden. Nach längeren Verhandlungen wurde Niemann schließlich zu einer Geldstrafe und 20 Tagen Gefängnis verurteilt. Dieser Vorfall verhinderte aber nicht, dass Niemann 1933 zum Superintendenturverwalter des Kirchenkreises Hagen und 1942 schließlich zum Superintendenten gewählt wurde. Die Stimmen bekam er zum größten Teil von Mitgliedern der Deutschen Christen. Niemann war führendes Mitglied der Deutschen Christen und Mitarbeiter Pfarrer Fiebigs, dem die geistliche Leitung der DC in Westfalen oblag. Den Übergang der DC-Ortsgruppe zu den radikalen Thüringer Deutschen Christen hat er zwar nicht mitgemacht, ihn aber auch nicht aktiv bekämpft. Er störte BK-Versammlungen und Gottesdienste. 1933 fungierte Friedrich Niemann als Direktor der in Hagen - wie auch zeitgleich in anderen Städten - neu gegründeten Evangelischen Akademie [vgl. LkA EKvW 4.104 Nr. 91].1944 wurde Friedrich Niemann vom Konsistorium zum Beauftragten für den DC-Frauendienst in Westfalen berufen, nachdem er sich bereits seit 1935 mit Eleanor Liebe-Harkort für die Bildung der DC-Frauengruppe in Westfalen eingesetzt hatte und massiv an ihrer Durchsetzung beteiligt war. Die Leitung hatte er aber bereits von Beginn an inne. Nach dem Beschluss des Ausschusses zur Wiederherstellung eines an Schrift und Bekenntnis gebundenen Pfarrerstandes wurde Niemann im Dezember 1946 unfähig gesprochen, ein Pfarramt weiter zu führen. Niemann legte Widerspruch ein und gewann. Da er nicht NSDAP-Parteigenosse war, sollte das kirchliche Entnazierungsverfahren zu einer Weiterverwendung Niemanns als Pfarrer führen. Er wurde schließlich wegen Dienstvergehens zur Versetzung in ein anderes Amt und eine andere Landeskirche verurteilt. Er wechselte in die Hannoversche Landeskirche und übernahm 1949 zunächst den Auftrag für die Nazarethgemeinde in Hannover erhalten. Die Gemeindemitglieder waren mit dieser Pfarrstellenbesetzung nicht zufrieden und sprachen zahlreiche Beschwerden gegen Niemann aus. Seine Personalakte ist von diesem Zeitpunkt an in der Landeskirche Hannovers weitergeführt worden. Er trat 1970 in den Ruhestand und starb sieben Jahre später (1977) in Bad Münder.Der Nachlass enthält vor allem Unterlagen zur Tätigkeit in der DC-Frauengrupe und zum Verfahren und Berufungsverfahren Niemanns. Der Nachlass wurde im Juli 2012 verzeichnet. Die Akten sind zusammen mit den Akten seines Cousins Oberkirchenrat Karl Niemann (1895-1989) dem Archiv übergeben worden und in einen eigenen Bestand eingeteilt worden. Der Nachlass Karl Niemanns ist unter der Bestandsnummer 3.127 verzeichnet.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes Nachlass Friedrich Niemann ist anzugeben: LkA EkvW 3.143 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.143 Nr. ...".Bielefeld, im Juli 2012Kristina Ruppel
Form und Inhalt: Friedrich Niemann ist am 6. September 1902 in Herford als Sohn des Herforder Pfarrers Johann Friedrich Niemann geboren worden. Er besuchte das Gymnasium in Herford, beteiligte sich am Bibelkreis und am Kirchenchor. Sein Theologiestudium absolvierte Friedrich Niemann in Tübingen, Münster und dem Dom-Kandidatenstift Berlin. 1925/26 war er Hilfsprediger in Unna, wurde 1927 in Herford ordiniert, und hatte ab Dezember 1932 eine Pfarrstelle in Hagen inne. In Hagen machte sich Pfarrer Niemann nicht überall beliebt: Anfang September 1933 schoss er mehrere Male auf Kinder, die in der Nachbarschaft spielten, um sie zu verscheuchen, verletzte jedoch bei einer solchen Aktion einen Jungen, worauf eine Anklage und ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurden. Nach längeren Verhandlungen wurde Niemann schließlich zu einer Geldstrafe und 20 Tagen Gefängnis verurteilt. Dieser Vorfall verhinderte aber nicht, dass Niemann 1933 zum Superintendenturverwalter des Kirchenkreises Hagen und 1942 schließlich zum Superintendenten gewählt wurde. Die Stimmen bekam er zum größten Teil von Mitgliedern der Deutschen Christen. Niemann war führendes Mitglied der Deutschen Christen und Mitarbeiter Pfarrer Fiebigs, dem die geistliche Leitung der DC in Westfalen oblag. Den Übergang der DC-Ortsgruppe zu den radikalen Thüringer Deutschen Christen hat er zwar nicht mitgemacht, ihn aber auch nicht aktiv bekämpft. Er störte BK-Versammlungen und Gottesdienste. 1933 fungierte Friedrich Niemann als Direktor der in Hagen - wie auch zeitgleich in anderen Städten - neu gegründeten Evangelischen Akademie [vgl. LkA EKvW 4.104 Nr. 91].
1944 wurde Friedrich Niemann vom Konsistorium zum Beauftragten für den DC-Frauendienst in Westfalen berufen, nachdem er sich bereits seit 1935 mit Eleanor Liebe-Harkort für die Bildung der DC-Frauengruppe in Westfalen eingesetzt hatte und massiv an ihrer Durchsetzung beteiligt war. Die Leitung hatte er aber bereits von Beginn an inne.
Nach dem Beschluss des Ausschusses zur Wiederherstellung eines an Schrift und Bekenntnis gebundenen Pfarrerstandes wurde Niemann im Dezember 1946 unfähig gesprochen, ein Pfarramt weiter zu führen. Niemann legte Widerspruch ein und gewann. Da er nicht NSDAP-Parteigenosse war, sollte das kirchliche Entnazierungsverfahren zu einer Weiterverwendung Niemanns als Pfarrer führen. Er wurde schließlich wegen Dienstvergehens zur Versetzung in ein anderes Amt und eine andere Landeskirche verurteilt. Er wechselte in die Hannoversche Landeskirche und übernahm 1949 zunächst den Auftrag für die Nazarethgemeinde in Hannover erhalten. Die Gemeindemitglieder waren mit dieser Pfarrstellenbesetzung nicht zufrieden und sprachen zahlreiche Beschwerden gegen Niemann aus. Seine Personalakte ist von diesem Zeitpunkt an in der Landeskirche Hannovers weitergeführt worden. Er trat 1970 in den Ruhestand und starb sieben Jahre später (1977) in Bad Münder.
Der Nachlass enthält vor allem Unterlagen zur Tätigkeit in der DC-Frauengrupe und zum Verfahren und Berufungsverfahren Niemanns. Der Nachlass wurde im Juli 2012 verzeichnet. Die Akten sind zusammen mit den Akten seines Cousins Oberkirchenrat Karl Niemann (1895-1989) dem Archiv übergeben worden und in einen eigenen Bestand eingeteilt worden. Der Nachlass Karl Niemanns ist unter der Bestandsnummer 3.127 verzeichnet.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes Nachlass Friedrich Niemann ist anzugeben: LkA EkvW 3.143 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.143 Nr. ...".
Bielefeld, im Juli 2012
Kristina Ruppel
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.