Das Hofgericht Landshut entscheidet in der Streitsache Hans Teubler, Georg und Andreas, die Bauern zu Eschlbach, und Mitverwandte gegen die Dorfgemeinde zu Wörth [a.d.Isar] im Rottenburger Landgericht wegen des Blumbesuchs auf dem Cranwidt, dass Teubler und Konsorten aufgrund einer alten Gerechtigkeit ihre Pferde weiterhin [jedes Jahr] bis Pfingsten auf dem Cranwidt weiden lassen dürfen. Auf Bitten Teublers und Konsorten wird hierüber ein Rezess ausgefertigt.;. S: Landshut, Regierung, Sekretsiegel