Bischof Heinrich von Lüttich bestrebt, die in Aachen sehr zahlreichen Beginen den Gefahren zu entziehen, welche dieselben durch das Zusammenleben mit den Bewohnern und ihrer Zerstreuung über verschiedene Stadtteile ausgesetzt sind, genehmigt die von denselben behufs Erwerbung eines Kollegiums begonnenen Ankauf einer Hausstätte vor den Aachener Stadtmauern gegen Burtscheid hin, mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass alle Beginen der Stadt, bei Verlust ihrer Vorrechte, sich dorthin zu verfügen haben. Zugleich erteilt der Bischof dem Kollegium die Klausur, das Recht eine Hauskapelle nebst Begräbnisplatz einzurichten und einen eigenen, stets von den vier ältesten Meisterinnen zu wählenden Priester anzunehmen, welcher auf geschehene Präsentation vom Aachener Stadtpfarrer (plebono Aquens) investiert werden und Gottesdienst und Seelsorge im Kloster unter Spendung der Sakramente mit Hilfe der ihm von den Beginen zufließenden Gaben versehen soll. Hierfür hat jede Begine eine jährliche Rekognition von 2 Dinaren dem Aachener Pfarrer zu entrichten, welche letztere auch die Gebühren der Exequien mit dem Priester des Kollegiums zu gleichen Hälfen teilt und für jeden Laien, welcher seine Grabstätte bei dem Beginen erwählt, 3 Solidi, sowie die außerdem im Jahreslauf daselbst einkommenden Opfergaben der Kirchspielsgenossen empfängt, dahingegen weitere Parochialrechte von den Beginen nicht beanspruchen darf. ”Actum et datum in crastino 5. Mathie apostoli, anno domini M. Ducentesimo rescagebimo primo" Mit den Siegeln des Bischofs Alexander von Bulant, Domcanrichs von Lüttich und Pfarrers zu Aachen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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