1567 den 9. Aprilis im Kloster Gnadenthal in der untersten Stuben, nächst der Pforte, in der sie gewöhnlich den Konvent in des Klosters und ihren Sachen versammlen erscheinen Frau Libmudt, geborene von Waldmannshausen, Äbtissin des Klosters Gnadenthal, Katharina von Langenbach, genannt Sassenroth (Sachssenrodtt), Kellerin, Freuchen von Bicken, Kustorin, Demudt von Langenbach, genannt Sassenroth und Merge von Diezenkausen (Dietzkausen), gen. Ellingen, als Konvent, sowie Wilhelm, Philipp und Mathias von Waldmannshausen, zugleich für ihren abwesenden Vater Wilhelm den Älteren und seinen Sohn Johann, ihren Bruder. Libmudt Wiederholt die am 3. März 1567 zu Waldmannshausen ihren Vettern, Vater und Söhnen von Waldmannshausen zugesagte Schenkung vor Schultheiß, Schöffen und Zeugen und holt für die Schenkung ihrer väterlichen, mütterlichen und brüderlichen ererbten Güter und Erbschaft, obwohl dies nach dem Religionsfrieden jetzt unnötig ist, um Streit zu vermeiden, den Konsens des Konvents ein, der ihr auch erteilt wird. Siegler: Konvent.
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1567 den 9. Aprilis im Kloster Gnadenthal in der untersten Stuben, nächst der Pforte, in der sie gewöhnlich den Konvent in des Klosters und ihren Sachen versammlen erscheinen Frau Libmudt, geborene von Waldmannshausen, Äbtissin des Klosters Gnadenthal, Katharina von Langenbach, genannt Sassenroth (Sachssenrodtt), Kellerin, Freuchen von Bicken, Kustorin, Demudt von Langenbach, genannt Sassenroth und Merge von Diezenkausen (Dietzkausen), gen. Ellingen, als Konvent, sowie Wilhelm, Philipp und Mathias von Waldmannshausen, zugleich für ihren abwesenden Vater Wilhelm den Älteren und seinen Sohn Johann, ihren Bruder. Libmudt Wiederholt die am 3. März 1567 zu Waldmannshausen ihren Vettern, Vater und Söhnen von Waldmannshausen zugesagte Schenkung vor Schultheiß, Schöffen und Zeugen und holt für die Schenkung ihrer väterlichen, mütterlichen und brüderlichen ererbten Güter und Erbschaft, obwohl dies nach dem Religionsfrieden jetzt unnötig ist, um Streit zu vermeiden, den Konsens des Konvents ein, der ihr auch erteilt wird. Siegler: Konvent.
121, U von Waldmannshausen 1567 April 9
121 Nassauische Territorien: Lehnsarchive
Nassauische Territorien: Lehnsarchive >> Urkunden >> 23 Anfangsbuchstabe W >> 23.10 von Waldmannshausen
1567 April 9
Ausfertigung, Pergament, mit Signet und Unterschrift Georg Rauscher, kaiserlicher Notar, des Rats, Stadtschreiber zu Limburg, Siegel ab
Urkunde
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Gerhart von Heiden, kurtrierischer Hofmeister, Amtmann zu Villmar und Camberg, Dietrich Specht von Bubenheim, Johan Fuege von Kirberg (Kirchpurg), Steffan Guldener, Schultheiß zu Dauborn und Eufingen, Fuchsen Mebß, Seibert Becker, Jungerhen und Schein Johan, alle Schöffen zu Eufingen und Dauborn
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:07 MESZ
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