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Die Stadt Kenzingen und das Kloster Ettenheimmünster vereinbaren, die gegenseitig geschuldeten Gefälle (siehe GLA 27 a/232) in den nächsten 9 Jahren gegeneinander aufzurechnen
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Die Stadt Kenzingen und das Kloster Ettenheimmünster vereinbaren, die gegenseitig geschuldeten Gefälle (siehe GLA 27 a/232) in den nächsten 9 Jahren gegeneinander aufzurechnen