Burkhard, Scholastiker (scolasticus) zu Neumünster in Würzburg (Novi Monasterii Herbipolensis), entscheidet als vom Bischof zu Würzburg in der Streitsache zwischen Burkhard von Roth (de Rode), Kanoniker zu Öhringen (canonicum Oerengawen) einerseits und der Meisterin und den Schwestern der Klause zu Neunkirchen (magistrum et sovores in clusovii in Nuwenkirchen) andererseits eingesetzter Richter (iudex appellationis) für eben diese Schwestern der Klause in Neunkirchen.