Am Donnerstag dem 19. November 1534 erscheint zur Vesperzeit vor dem Notar der Johan Nyemeyger, Pastor zu Westerkappeln im Bistum Osnabrück und der Herrschaft Tecklenburg (Thekeneborch). Er erklärt, zwischen ihm und der Äbtissin und den Konventsjungfern zu Gravenhorst habe eine Zeitlang wegen einer Rente Streit bestanden. Die Rente lautete über 6 Mark Osnabrücker Währung. Diese hatten seine Vorgänger, wie die Äbtissin Alheidis von Hetterscheit und die Konventsjungfern sagten, aufgrund der Privilegien und Urkunden in den zurückliegenden Jahren bezahlt. Ein Teil der Rente war den früheren Pastoren wegen ihres nützlichen Dienstes, den sie dem Konvent leisteten, jeweils auf Lebenszeit erlassen worden. Die jährliche Rente mußte aus den Einkünften der Kirche und des Pfarrguts (wedeme) entrichtet werden. Nachdem die urkundlichen Beweise über den Anspruch auf diese Rente durch Claes von Münchhausen (Monnychußen), Droste zu Bevergern und Rheine, als Schlichter geprüft worden waren, verspricht der Pastor auf Lebenszeit, jährlich aus Gnade 2 1/2 Mark Osnabrücker Geldes an die Äbtissin und die Konventsjungfern zu Gravenhorst zu zahlen, und zwar zu zwei Terminen, zuerst am nächsten Dienstag nach Ostern 15 Schilling, die anderen 15 Schilling am Fest der Geburt des Apostels Johannes. An den genannten Terminen sollen Äbtissin und Konvent die Rente durch ihren Sendboten anfordern lassen. Der Pastor verpflichtet sich, bei eingetretener Säumigkeit die 6 Mark voll zu bezahlen. Vermittler dieses Vergleichs waren: der genannte Claes von Münchhausen, Gerdt Ledebur und Hinrick Beventorppt, Pastor zu Mettingen (Mettynghe). Sie ließen sich auch bestimmen durch die erkennbare Armut des Pastors, wie dieser es selbst bekannte, an Einkünften der Kirche, des Pfarrguts, seiner Pfründe und an Opfergeld. Geschehen zu Gravenhorst vor der Sprechkammer (der sprecke ruwen). Zeugen: Albert Brachtezende, Kaplan zu Gravenhorst, Henrick Hazenkamp, Vogt zu Bevergern, und Gerhard Rysen, Schreiber und Diener des Gerdt Ledebur, alles Priester bzw. Laien der Stifte Osnabrück und Minden. Beglaubigung des Notars Johannes Paßman, Kleriker der münsterschen Diözese.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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