Vogt, Bürgermeister und Gemeinde zu Weildorf und Bittelbronn sind mit Erlaubnis ihrer Herrschaft dem Johann Lenz zu Haigerloch 400 Gulden Landeswährung (den Gulden zu 60 kr) schuldig geworden, welche er ihnen auf ihrem ihm aufgetragenen Weidgang bei Aushändigung dieses Bestandsbriefs bar vorgestreckt hat. Die Aussteller verliehen ihm den Weidgang auf 6 Jahre so, daß er anstatt der jährlichen Zinsen die Weide mit 150 Hammeln oder Schafen beschicken darf 1. Wenn die Summe nach 6 Jahren nicht zurückgezahlt werden kann, verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Jahre 2. Die beiden Gemeinden können von 150 auf 200 Stück (Schafen) aufschlagen 3. Die Aussteller sollen dem Beständer von jedem alten Stück 6 Kreuzer und von einem jungen 3 Kreuzer bezahlen 4. Der Beständer darf jährlich 10 Nächte auf dem Bauernacker des Fleckens Weildorf pferchen lassen 5. Die Inhaber von Weildorf sind zur Beherbergung des Schäfers verpflichtet; Verpflegung und Lohn übernimmt der Beständer 6. Dieser Bestand beginnt am 23. April 1704 (Georgi). Zum Ende der Laufzeit kann der Vertrag beiderseitig bei vierteljährlicher Kündigungsfrist gekündigt werden 7. Bis zur Entrichtung der 400 Gulden bleibt der Weidgang dem Johann Lenz verschrieben Es werden 2 Urkunde ausgefertigt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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