[Gudensberg] 1595 Februar 24.Hans Scherf (Scherpff), Bürger zu Gudensberg, und seine Frau Katharina (Dreina) verkaufen dem Hospital Gudensberg eine Rente von zwei Talern, den Taler zu 31 Albus, zahlbar zu Michaelis (September 29) für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 40 Talern. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital seine Zinsen und Unkosten aus „der besserunge unsers viertel hubelandes, so den Hünden zu Kirchberg zinshafftig, doch denselben ohn ire zinsgerechtigkeit unnachteilig“, sowie aus ihrer Behausung „alhir zwischen Hannsen Fleischeuern unde Davit Lerngen [?] gelegen“ beziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme nach erfolgter Zinszahlung vor Ostern und nach Zahlung aller Zinsen und Unkosten wieder auszulösen. Auf Bitten der Aussteller kündigen Bürgermeister und Rat das Siegel der Stadt Gudensberg an unter Ausschluss jeder Haftung durch die Stadt.Original, Pergament, deutsch