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Kreis Warendorf Schul-, Kultur und Sportamt (Bestand)
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Kr WAF SKS Kr WAF SKS Kreis Warendorf Schul-, Kultur und Sportamt
Kreisarchiv Warendorf (Archivtektonik)
1930-2007
Form und Inhalt: Kreisarchiv Warendorf, Bestand Kreis Warendorf Schul-, Kultur und Sportamt (seit 1975)
1. Geschichte des Bestandes und Aufgabenfelder
In den Zuständigkeitsbereich des Schul-, Kultur- und Sportamtes fallen bis heute hauptsächlich:
- Angelegenheiten der Schulverwaltung
- Kulturpflege inkl. eigener Einrichtungen
- Kreisbildstelle
- Schullandheime
- Sportangelegenheiten
Weitere Verwaltungsaufgaben betreffen die Stellenverwaltung, Schulpflichtangelegenheiten und Personalangelegenheiten von Lehrer/-innen. Die vom Schulamt als untere Schulaufsichtsbehörde ausgeführte Dienst- und Fachaufsicht über die Grund-, Haupt- und Förderschulen ging jedoch am 01.07.2008 auf die Bezirksregierung in Münster über. Alle Personalangelegenheiten der Lehrer/-innen von Haupt- und Förderschulen werden seitdem durch die Bezirksregierung bearbeitet. Die schulfachlichen Aufgaben blieben hingegen im Zuständigkeitsbereich des Schulamtes des Kreises.
AUFGABENBEREICH SCHULEN
Allgemein
Das Schulamt teilt sich in zwei Dienststellen. Zum einen führt das Schulamt die staatliche Aufsicht über Grund-, Haupt- und Förderschulen. Zum anderen verwaltet es die kreiseigenen Schulen, wie die Berufsschulen in Warendorf, Beckum und Ahlen, sowie die Regenbogenschule (ehemals "Schule für Erziehungshilfe") und die Astrid-Lindgren Schule (ehemals "Schule für Sprachbehinderte"). Das Schulamt besteht aus dem Oberkreisdirektor und jeweils einem oder mehreren schulfachlichen Schulaufsichtsbeamten als Landesbediensteten. Der Oberkreisdirektor ist für verwaltungs- und haushaltsrechtliche Angelegenheiten verantwortlich. Zum Dienstbereich der Schulaufsichtsbeamten gehören hingegen die schulfachlichen/pädagogischen Aufgaben. Angelegenheiten die in beide Dienstbereiche fallen, werden gemeinsam erledigt.
Nach der kommunalen Neugliederung 1975 ergab sich auch eine neue Einteilung der Schulaufsichtsbezirke. Den vier Schulaufsichtsbezirken wurde jeweils ein Schulamtsdirektor zugeordnet.
Ende der 60er Jahre und Anfang der 70er Jahre renovierte und bauten die Kreise ein Schullandheim in Mellau (1968), Wulmeringhausen (1971) und Büsum (1973/78). Nach Auseinandersetzungen mit dem Jugendherbergsvaters auf Büsum entschied sich der Kreis Warendorf schließlich für einen Neubau auf dem Gelände des Sportzentrums in Büsum mithilfe von Landeszuschüssen. (KAW, Kr WAF SKS Nr. 81)
Im gleichen Zeitraum reagierte der Kreis auf die wachsende Jugendarbeitslosigkeit im Kreis Warendorf mit der Einrichtung einer Berufsfachschule für Technik an den Berufsbildenden Schulen in Warendorf und verschiedenen Neubauten. Gleichzeitig sanken die Schülerzahlen stetig, wie aus den Schulentwicklungsplänen der Zeit hervorgeht. Besonders davon betroffen waren die Hauptschulen. (KAW, Kr WAF SKS, Nr. 230, 251) Von den Schulen wurden häufiger Anträge auf die 5-Tage-Woche oder mindestens einen freien Samstag gestellt. Auch in der Presse und in Elternbriefen gewann das Thema an Bedeutung.
Ende der 70er begann man vermehrt, Muttersprachler als Lehrer für ausländische Schüler anzustellen. Integration ausländischer Schüler/-innen und die Eingliederung in Regel-schulklassen thematisierten die Verantwortlichen nun häufiger in Dienstbesprechungen und auf Schulkonferenzen. Beschwerden von Lehrer/-innen über fehlendes Unterrichtsmaterial für die ausländischen Schüler/-innen trug man beim Schulamt vor. (KAW, Kr WAF SKS, Nr. 436) Widerstand gegen einen gemeinsamen Unterricht deutscher und ausländischer Kinder regte sich jedoch von Seiten der Eltern teils noch bis in die 80er Jahre hinein. (KAW, Kr WAF SKS, Nr. 490)
In den 1980er Jahren wurde das Thema Inklusion immer dominanter und auch Sonderschulen fanden mehr Unterstützung durch den Kreis, wie die Errichtung der Schule für Erziehungshilfe (Regenbogenschule) und der Schule für Sprachbehinderte (Astrid-Lindgren Schule) verdeutlichen. (KAW, Kr WAF SKS, Nr. 346, 300) Gegen Sonderschulaufnahmeverfahren die von Schulen oder Eltern selbst beantragt werden konnten und in dessen Zuge die Sonderschulbedürftigkeit des Kindes geprüft wurde, legten viele Eltern vermehrt in den 1970er Jahren noch häufig Widerspruch ein. Es hinterlässt den Eindruck, dass ein sonderschulbedürftiges Kind und dessen Familie teils mit negativen Reaktionen aus dem Umfeld zu rechnen hatten.
Protokolle der in den Schulen stattfindenden Pädagogischen Konferenzen zeigen, wie sehr Integration, individuelle Persönlichkeitsentwicklung, aber auch Umgang mit Gewalt, i.B. an Hauptschulen kontinuierlich eine Rolle spielte.
Zwischen 1984 und 1988 verzeichnete das Schulamt eine drastische Zunahme von Asylbewerbern aus den Ostblockstaaten. (KAW, Kr WAF SKS, Nr. 572) Ab den 90ern sieht sich das Schulamt vermehrt mit der Integration von Spätaussiedlern konfrontiert. Auffangsklassen, aber auch neue Konzepte für die Integration ausländischer Schüler wurden entwickelt und Unterrichtskonzepte für Deutsch als Fremdsprache vom Schulamt eingefordert. (KAW, Kr WAF SKS, Nr. 473) Zwar hatte die Hauptschule in den 80er und 90er Jahren einen weniger starken Rückgang von Schülerzahlen durch Spätaussiedler und ausländische Schüler/-innen zu verzeichnen, dennoch waren die Zahlen so rückläufig, dass die Hauptschulen zunehmend zusammengelegt oder aufgelöst wurden wie z.B. die Friedrich-Ebert-Hauptschule in Ahlen. (KAW, Kr WAF SKS, Nr. 668)
Das Schulamt koordinierte auch die Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Institutionen u.a. im Zuge einer Lehrerarbeitsgemeinschaft "AG Friedenserziehung" mit der Bundeswehr, die sicherheitspolitische Seminare veranstaltete. (KAW, Kr WAF SKS Nr. 388)
AUFGABENBEREICH KULTURPFLEGE
Kulturarbeit im Kreis - Museen und Vereine
Durch die kommunale Neugliederung ordnete sich auch die Zusammenarbeit mit den Vereinen neu. In der ersten Sitzung des Kreiskulturausschusses am 18.6.1975 wurde das Programm für die Kulturarbeit im Kreisgebiet festgehalten. Diese sollte in Zusammenarbeit mit den Vereinen, darunter dem Kreisheimatverein Beckum-Warendorf, dem Kreiskunstverein, dem Kreisgeschichtsverein, der Musikschule Beckum-Warendorf und deren Förderverein, sowie der Kulturgesellschaft Ahlen und den Theater- und Kulturringen des Kreises realisiert werden. Statt einer öffentlichen Verwaltung sollte eine Delegation die kulturelle Arbeit koordinieren, damit sich "Kultur freizügig und ohne Zensur" (KAW, Kr WAF SKS Nr. 227) entwickeln könne. Dies zeigt sich auch noch später im Bestand. So fungiert der Kreis meist als finanzieller Unterstützer durch Zuschüsse oder Beteiligung an Initiativen. Heimatkalender, Heimatbücher und Veranstaltungen wie z.B. die Liesborner Kulturfeste wurden durch den Kreis gefördert. Auch eigene Wettbewerbe wurden in Zusammenarbeit mit den Vereinen organisiert wie z.B. der "Internationale Wettbewerb für junge Cellisten" (1991) in Liesborn. (KAW, Kr WAF SKS, Nr. 295)
In den Aufgabenbereich des Amtes fiel u.a. die Betreuung der drei Kreisheimatmuseen in Telgte, Warendorf und Liesborn. Die Berichte der Museumsleiter geben Aufschluss über Ausstellungen, Ausleihen und Ankäufe. Besonders engagiert zeigte sich der Kreis bei dem Versuch, das Evangeliar (10. Jh.) von Liesborn 1988 in London zu ersteigern. Gemeinsam mit dem Museumsleiter wurde bei Vereinen und Firmen des Kreises für das Vorhaben geworben. Die Ersteigerung scheiterte jedoch an einem norwegischen Sammler, der die Warendorfer am Stichtag überbot. (KAW, Kr WAF SKS Nr. 505)
Musikschule
Als Mitglied unterstützte der Kreis die Musikschule Beckum-Warendorf mit beträchtlichen Zuschüssen. Zudem gingen die Verwaltungsaufgaben der Musikschule zwischen 1995 und 1997 gänzlich in den Kreis über. (KAW, Kr WAF SKS Nr. 621) Immer wieder wurde jedoch in den Räten einzelner Städte und Gemeinden wie Warendorf, Telgte oder Sendenhorst diskutiert, ob man nicht doch die Mitgliedschaft wegen zu hoher Kosten aufkündigen sollte. Der Versuch in Sendenhorst eine Kooperation zwischen der Kreismusikschule und der Musiker-Kooperative Sendenhorst (Mu-Ko) durchzusetzen, um den eigenen Mitgliederbeitrag zu senken, scheiterte. (KAW, Kr WAF SKS Nr. 659) Im Ausschuss für Kultur, Freizeit und Sport wurden immer wieder Vorschläge für Sanierungskonzepte eingebracht und diskutiert. Die Musikschulleitung selbst schrieb 1991 an die Musikschullehrer/-innen, man möge nur noch Einzelunterricht für Schüler/-innen erteilen, die täglich üben. (KAW, Kr WAF SKS Nr. 548). Im Jahre 2019 wurde die Kreismusikschule in Schule für Musik umbenannt.
Augustin-Wibbelt-Nachlass
Als Rechtsnachfolger fiel dem Kreis Warendorf und damit dem Schul-, Sport- und Kulturamt die Verwaltung des Augustin-Wibbelt-Nachlasses zu, der 1969 dem Kreis Beckum durch Anna Aulike, der Nichte Wibbelts übergeben worden war. Im Kreisarchiv erfolgte die Aufarbeitung in den 1980er Jahren durch Reinhard Pilkmann-Pohl. (KAW, Kr WAF SKS Nr. 409, 488)
Ein weiteres bedeutendes Kulturgut wurde dem Kreis Warendorf mit dem Rittergut Haus Nottbeck 1987 als Erbe übertragen. Nach verschiedenen Nutzungskonzepten im Kreistag entschied man sich 1992 für die Einrichtung eines kulturellen Begegnungszentrums.
Patenschaften
Der Kreis pflegte verschiedene Schul- aber auch Kreispatenschaften u.a. eine Medienpatenschaft mit dem Kreis Waren oder Patenschaften mit dem Kreis Grottkau, einem ehemaligen preußischen Landkreis in Oberschlesien. Im Zuge der Entspannungspolitik Ende der 70er Jahre beantragte die SPD im Kreistag, die Aufkündigung der Patenschaft. Statt-dessen solle als Zeichen der Verständigung eine Patenschaft mit einer polnischen Stadt übernommen werden. (KAW, Kr WAF SKS Nr. 656)
KREISBILDSTELLE / MEDIENZENTRUM
Auch nach 1975 existierten mit einer Stelle in Beckum (auch Ahlen) und einer in Warendorf zwei Kreisbildstellen, deren Arbeitsschwerpunkte sich klar unterschieden. Während in Warendorf der Pädagogik-Bereich dominierte, legte man in Beckum das Hauptaugenmerk auf die Technik und Verwaltung. (KAW, Kr WAF SKS Nr. 25) Mit der Neuorganisation der Kreisbildstelle wurde 1982 eine zentrale Stelle in Warendorf an der Waldenburger Straße geschaffen. (KAW, Kr WAF SKS Nr. 34) Aufgabenfelder der Kreisbildstelle lagen seitdem in der Beschaffung, Bereitstellung von Film- und Bildmaterial an Schulen, Beteiligung bzw. Produktion von Kreisfilmen und Filmen über die Schulland-heime. Vor allem Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer/-innen häuften sich seit den späten 70er Jahren. Später erfolgte die Umbenennung in "Medienzentrum".
2. Inhalt, Bewertungs- und Bearbeitungsgrundsätze
Der Bestand besteht aus über 600 Archivalieneinheiten und umfasst Dokumente aus dem Zeitraum zwischen 1930 bis 2007. Schwerpunkt des Bestandes ist jedoch der Zeitraum zwischen 1970 und 1995.
Die Erschließung, Entmetallisierung und Verpackung der Unterlagen wurde hauptsächlich 2016 und 2017 vorgenommen.
Der inhaltliche Schwerpunkt des Bestandes liegt auf Unterlagen, die die Schulaufsicht betreffen, d.h. allgemeine Angelegenheiten der Schulen (Versetzungen, Ausflüge, Schulalltag) oder die Schulpflicht von Schülern, worunter auch Sonderschulaufnahmeverfahren und die Beschulung ausländischer Kinder fallen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Organisation der Berufsschulen und Neubauten, sowie Protokollen des Schulausschusses und des Ausschusses für Kultur, Freizeit und Sport.
Klassifiziert wurde der Bestand nach dem Aktenplan des Schul-, Kultur- und Sportamtes vom 01.02.1977.
Zuletzt wurde der Bestand im Zeitraum Oktober 2016 bis März 2017 bearbeitet. Die Akten wurden in der Archivsoftware verzeichnet. Restaurierungsmaßnahmen waren nicht nötig.
Benutzung und Zitierweise
Die Sperrfristen, welche 30 Jahre nach der Erstellung der Dokumente gelten, sind zu berücksichtigen. Des Weiteren wurden Archivalien mit persönlichen Angaben, wenn das Geburtsdatum der betroffenen Personen bekannt ist mit 100 Jahren Sperrfrist belegt andernfalls mit 60 Jahren.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren:
KAW, Kreis Warendorf Schul-, Kultur- und Sportamt Nr.:____
Warendorf, Februar 2017
Christine Gerwin
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.