Beurkundet wird, daß am Ausstellungstag um 4 Uhr nachmittags zu Dürmentingen (Dirmendingen) im Haus des Gf. Andreas von Sonnenberg [voller Titel] die ehrsamen, weisen Conradt Hug, Bm., und Conradt Frey, Altbm. zu Munderkingen (Mundrichingen) als Abgesandte von Bm. und Rat ihrer Stadt sich vor dem persönlich anwesenden Gf. wie folgt dafür verantwortet haben, daß sie ohne Wissen und Befehl des truchsessischen Stadtammanns Conradt Has den Valentin Sonndthaimer von Munderkingen wegen Diebstahls verhaftet hatten: Der Grund der eigenmächtigen Verhaftung sei gewesen, daß Sonndthaimer mit dem Stadtammann verwandt sei. Die Stadt wisse wohl, daß sie zu ihrem Vorgehen keine Berechtigung hatte, und wolle das Amt des Ammanns nicht geschmälert oder verletzt haben. Bm. und Rat geloben, ähnliches solle nicht wieder Vorkommen [die Darlegungen sind wörtlich wiedergegeben].
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Beurkundet wird, daß am Ausstellungstag um 4 Uhr nachmittags zu Dürmentingen (Dirmendingen) im Haus des Gf. Andreas von Sonnenberg [voller Titel] die ehrsamen, weisen Conradt Hug, Bm., und Conradt Frey, Altbm. zu Munderkingen (Mundrichingen) als Abgesandte von Bm. und Rat ihrer Stadt sich vor dem persönlich anwesenden Gf. wie folgt dafür verantwortet haben, daß sie ohne Wissen und Befehl des truchsessischen Stadtammanns Conradt Has den Valentin Sonndthaimer von Munderkingen wegen Diebstahls verhaftet hatten: Der Grund der eigenmächtigen Verhaftung sei gewesen, daß Sonndthaimer mit dem Stadtammann verwandt sei. Die Stadt wisse wohl, daß sie zu ihrem Vorgehen keine Berechtigung hatte, und wolle das Amt des Ammanns nicht geschmälert oder verletzt haben. Bm. und Rat geloben, ähnliches solle nicht wieder Vorkommen [die Darlegungen sind wörtlich wiedergegeben].
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Nr. 226
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Friedberg-Scheer: Urkunden
Friedberg-Scheer: Urkunden >> Urkunden Grafschaft Friedberg-Scheer >> 16. Jahrhundert >> 1510 - 1509
1502 Februar 13
Urkunden
Ausstellungsort: Dürmentingen
Zeugen: der edle, feste Junker Sigmund von Stotzingen zu Heudorf (Höwdorff) und der ehrsame Merck, Vikar der Pfarrkirche zu Dürmentingen.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Anmerkungen: Not.instr. des Petrus Keller, Laien, Stadtschreibers zu Riedlingen (Rudlingen) und kaiserlichen Notars. Not. Signet: auf einem dreistufigen Sockel mit dem Namen des Notars ein Dreiberg und auf diesem der Beschlag eines Schlosses (?). Daneben: eigenhändige U. des Notars.
Zeugen: der edle, feste Junker Sigmund von Stotzingen zu Heudorf (Höwdorff) und der ehrsame Merck, Vikar der Pfarrkirche zu Dürmentingen.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Anmerkungen: Not.instr. des Petrus Keller, Laien, Stadtschreibers zu Riedlingen (Rudlingen) und kaiserlichen Notars. Not. Signet: auf einem dreistufigen Sockel mit dem Namen des Notars ein Dreiberg und auf diesem der Beschlag eines Schlosses (?). Daneben: eigenhändige U. des Notars.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:47 MESZ
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