Beurkundet wird, daß am Ausstellungstag um 4 Uhr nachmittags zu Dürmentingen (Dirmendingen) im Haus des Gf. Andreas von Sonnenberg [voller Titel] die ehrsamen, weisen Conradt Hug, Bm., und Conradt Frey, Altbm. zu Munderkingen (Mundrichingen) als Abgesandte von Bm. und Rat ihrer Stadt sich vor dem persönlich anwesenden Gf. wie folgt dafür verantwortet haben, daß sie ohne Wissen und Befehl des truchsessischen Stadtammanns Conradt Has den Valentin Sonndthaimer von Munderkingen wegen Diebstahls verhaftet hatten: Der Grund der eigenmächtigen Verhaftung sei gewesen, daß Sonndthaimer mit dem Stadtammann verwandt sei. Die Stadt wisse wohl, daß sie zu ihrem Vorgehen keine Berechtigung hatte, und wolle das Amt des Ammanns nicht geschmälert oder verletzt haben. Bm. und Rat geloben, ähnliches solle nicht wieder Vorkommen [die Darlegungen sind wörtlich wiedergegeben].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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