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Johann Graf zu Sayn, Herr zu Homburg, bekennt, dass er sich verbindlich gemacht, seines Onkels, des verstorbenen Grafen Gerhards zu Sayn Töchter Anna, Elisabeth und Maria 14000 Gulden für ihr elterliches Erbteil zu geben, mit jährlicher Verzinsung von 700 Gulden, wovon die Hälfte auf seine drei Turnosen, nämlich zwei zu Engers, die von Reich und Stift Trier zu Lehen rühren und einer zu Boppard, der sein Eigentum ist, verwiesen hat usw. und weist zugleich seiner verwitweten Maria, geborene Gräfin von Limburg, ihren Witwensitz auf dem Schloss zu Freusburg und das Amt gleichen Namens zum Wittum an und bestellt wegen Erfüllung dieser Verpflichtungen die Nebengenannten zu Bürgen und Sachwaltern.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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