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Die Bürgermeister von Mühlhausen, Bertho von Bischofferode
(Bertoch von Byschoverade) und Gunther von (Margaretin), und der Rat
schliessen mit Abt...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1316-1330
1318 Februar 8
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der wart gegeben do man zalte nach Cristes geburte tusint jar drihundirt in deme achzenden jare an der Mitwochen nach unser vrouwen tage kerzewihe
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Bürgermeister von Mühlhausen, Bertho von Bischofferode (Bertoch von Byschoverade) und Gunther von (Margaretin), und der Rat schliessen mit Abt Heinrich von Fulda auf vier Jahre - gerechnet vom vergangenen Michaelistag [1317 September 29] - einen Schutzvertrag und versprechen ihm zehn Reiter und fünf Schützen. Ausgenommen von diesem Schutzvertrag sind das Reich und der Erzbischof von Mainz. Im Konfliktfall soll sich der Abt, wenn er keine Urkunden vorweisen kann, vor vier Schiedsleuten - zwei freie Bundesgenossen und zwei Bürger der Stadt Erfurt - verantworten. Bei einem Konflikt mit der Stadt Mühlhausen soll sich diese vor vier Schiedsleuten - zwei Bundesgenossen und zwei Bürger der Stadt Mühlhausen - verantworten. Siegelankündigung. Die Vertragsparteien versprechen, sich nicht zu behindern. Der zur Hilfe gerufene Partner wird mit Bier, Brot, Küchenspeise (kuchenspise), Pferdehufbeschlag und Pferdefutter ohne Pfandnahme verpflegt. Bei anderen Begegnungen versorgt sich jeder selbst. Jeder trägt nur die eigenen Schäden, die Kosten werden aber nach der Kopfzahl umgelegt. Eroberte Burgen sollen niedergelegt werden, es sei denn, ihre Bundesgenossen würden anders raten. Konflikte zwischen den Bundesgenossen sollen von den vier Schiedsleuten beigelegt werden. Ein Beitritt zum Bund ist jederzeit möglich. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Stadt Mühlhausen
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CXXXI
Vgl. die Ausfertigung für die Stadt Mühlhausen in UB Mühlhausen, Nr. 728.
Vgl. eine weitgehend gleich lautende Urkunde für die Stadt Erfurt unter Nr. 219
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.