Durch die Gemeinden Arzheim und Herxheim bei den im Jahre 1790 daselbst vorgenommenen Zehntverleihung getriebener Unterschleif und Bezahlung desfallsigen Deservitenkontos von dem Advokaten Braconnot zu Colmar, item eines ditto wegen der Prozeßangelegenheiten mit dem Fürstbischof zu Speyer puncto Novalien und sonstige dergleichen Zahlungen