Pfalzgraf Otto I. von Pfalz-Mosbach stiftet dem Stift St. Juliana zu Mosbach im Würzburger Bistum, wo seine Gemahlin Johanna begraben liegt und auch er sein Begräbnis haben möchte, eine Jahrzeit zur Ehre Gottes, Mariens und der Heiligen, insbesondere seiner Patrone Katharina und Barbara, der Heiligen Elisabeth und der Hauptpatronin des Stifts St. Juliana zu Lob, sowie zu seinem, seiner Angehörigen und der Stiftsgründer Gedächtnis. Dazu übergibt er detailliert aufgeführte Zehnten, Gülten, Renten und Gefälle zu Neckarelz (Ellentze), Diedesheim (Dudisheym), Neckarzimmern (Zymern) und Schreck. Außerdem ledigt er sie von einer Gülte über 50 Gulden, mit der sich Dekan und Kapitel gegenüber Ulrich Bettendorfer (+) verschrieben hatten, als sie vom Hauptgeld über 1.000 Gulden den Zehnt zu Neckarburken (Burckheim) von Dieter von Bödigheim gekauft hatten. Der Pfalzgraf verspricht seinen Schirm in diesen Angelegenheiten. Im Gegenzug sollen die Stiftsangehörigen ihre Satzung und Ordnung einhalten, wie sie es in einem von Dekan Petrus Ferber (Ferwer) und Kapitel ausgestellten Brief vom Folgetag [sic!] versprechen. Der Pfalzgraf verspricht sie bei dieser Ordnung zu handhaben. Was aus den Einkünften an Übermaß entsteht, soll unter den Kanonikern geteilt werden. Die pfalzgräflichen Nachfolger sollen nicht zum Herrn von Mosbach aufgenommen werden, wenn sie nicht zuvor die Einhaltung dieser Verschreibung versprechen. Pfalzgraf Otto gebietet seinen Amtleuten und Kellern zu Mosbach, das Stift dabei zu handhaben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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