Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt als Fürst und Vogtherr seine Einwilligung zur Stiftung einer Pfründe am neuen Altar zu St. Lorenz in der Pfarrkirche zu Bensheim. Für diesen hat der Altarist zu Bensheim, Johann Marx, mit Unterstützung durch Peter Ritzhaub, Bürger zu Bensheim, und dessen Ehefrau Guda 1.000 Gulden angelegt. Davon haben sie von Konrad von Frankenstein und dessen Ehefrau Apollonia [von Kronberg] alle ihre Güter, Renten, Zinsen, Hafer-, Korn- und Weingülte, Kapaune, Hühner und Leibeigenen zu Heppenheim, Hambach (Heimbach), Kirschhausen, Weinheim, Hemsbach, Laudenbach und "Glebach" und darum im Kronberger Gut gekauft, wovon nun eine Gülte über 30 Gulden dem Altar zugeordnet wird. Der bepfründete Priester soll die genannten Einkünfte genießen, wie es der Stiftungsbrief vom 25.4.1488 ausweist. Es folgt eine genauere Aufzählung der Güter und Zinsen zu Heppenheim, Weinheim, Erbach, Niederheimbach, Mörlenbach und Liebersbach. Kurfürst Philipp erteilt seine Einwilligung und fügt seine an den Stiftungsgütern hängenden Obrigkeiten hinzu. Er befreit den Pfründner von Abgaben an den Pfalzgrafen. Sollte der Pfründeninhaber aber nicht in eigener Person vor Ort residieren, gilt diese Freiung nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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