Ernst August Rudolph von Kyaw, Amthauptmann des Fürstentums Görlitz, belehnt, im Auftrag des Kurfürsten Friedrich August III. von Sachsen, Marie Isabelle Gabaleon, Gräfin Attems von Heiligenkreuz (heiligen Kreuz), geb. Gräfin von Salmour, auf Unwürde und ihre Lehnserben, mit der Hälfte des Ritterguts Niedergebelzig mit Groß Saubernitz samt Ober- und Niedergerichten, der hohen und niederen Jagd, dem halben Kirchlehn, Bierschank und Kretschamverlag in Groß Saubernitz als Mannlehn. Lehnsträger ist Carl Adolph Gottlob von Schachmann auf Königshain und Mittel-Linda.

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Sächsisches Staatsarchiv
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