Simon, Barttlen, Christoph und Hans Horneck (Horneckh) von Hornberg, Gebrüder, Söhne des verstorbenen Christoph Horneck, bekunden, dass sie, nachdem ihr Vetter Eberhard Horneck und dessen Ehefrau Anna Notthafftin inzwischen verstorben sind, sub dato in Neuenstadt von Eberhard von Gemmingen dem Älteren 400 Gulden Kapital (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) zuzüglich 10 Gulden rückständiger Zinsen erhalten haben und quittieren darüber. Es handelt sich um den Anteil der Brüder an der aus dem Verkauf näher bezeichneter Güter zu Kochertürn, Stein am Kocher, Presteneck und Gochsen durch den verstorbenen Eberhard Horneck diesem und dessen Frau verbliebenen Leibrente in Höhe von 800 Gulden, die nach beider Tod als wiederlösliche Gült den Mannlehnserben zufallen sollte. Moritz Horneck, Vetter der Aussteller, hat seinen Anteil - ebenfalls 400 Gulden Kapital und 10 Gulden rückständige Zinsen - "kurtzverschiener zeit" bereits erhalten. Die Rückzahlung des Kapitals geschieht auf Initiative Eberhard von Gemmingens. Die zugrundeliegende Verschreibung über 800 Gulden befindet sich "under anderer Eberhardt Horrneckhen seligen verlassenschaft zu Horneckh im arrest" und wird ausgeliefert, sobald sie wieder verfügbar ist.