Das Alte Kloster zu Buxtehude schließt anstatt des Abkommens der Stadt Lüneburg mit Bischof Johann zu Verden 1457, über die Belastung der Sülzbegüterten wegen der hohen städtischen Schulden, einen neuen Vertrag über die Abgaben für die Sülzhilfe zur Schuldenbegleichung ab. Das Sülzgut des Klosters umfasst 4 Pfannen, 13 Wispel und ein Rump Salz, es erklärt sich bereit für eine Pfannenherrschaft 900 Mark und für den Wispel 450 Mark durch seine Sülfmeister an die Stadt zahlen zu lassen. Hierfür zeigt sich der Rat dankbar und überlasst dem Kloster zusätzliches Flutgut.

Vollständigen Titel anzeigen
Archiv der Hansestadt Lüneburg
Objekt beim Datenpartner
Loading...