Das Alte Kloster zu Buxtehude schließt anstatt des Abkommens der Stadt
Lüneburg mit Bischof Johann zu Verden 1457, über die Belastung der
Sülzbegüterten wegen der hohen städtischen Schulden, einen neuen Vertrag über
die Abgaben für die Sülzhilfe zur Schuldenbegleichung ab. Das Sülzgut des
Klosters umfasst 4 Pfannen, 13 Wispel und ein Rump Salz, es erklärt sich bereit
für eine Pfannenherrschaft 900 Mark und für den Wispel 450 Mark durch seine
Sülfmeister an die Stadt zahlen zu lassen. Hierfür zeigt sich der Rat dankbar
und überlasst dem Kloster zusätzliches Flutgut.