König Wilhelm I. von Württemberg verleiht Hieronimus Eitel Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] nach dem Tod des Johann Jakob Schad von Mittelbiberach zwei Höfe zu Hardt [Harthöfe Stadt Laupheim/Lkr. Biberach] bei Baustetten [Stadt Laupheim/Lkr. Biberach]. Zu dem ersten Hof, den derzeit Joseph Birk bewirtschaftet, gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten, 59 Jauchert Äcker, 17 Tagwerk Wiesmähder und das Gehölz Lanzenstock, das aber gemeinsamer Besitz der Bauern in Hardt ist. Zum zweiten Hof, den derzeit Franz Joseph Laupheimer bewirtschaftet, gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten, 61 Tagwerk Äcker, 16 Tagwerk Wiesmähder, ein Brandlen genannter Holzboden sowie das allen Bauern in Hardt gemeinsam Gehölz Lanzenstock.
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König Wilhelm I. von Württemberg verleiht Hieronimus Eitel Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] nach dem Tod des Johann Jakob Schad von Mittelbiberach zwei Höfe zu Hardt [Harthöfe Stadt Laupheim/Lkr. Biberach] bei Baustetten [Stadt Laupheim/Lkr. Biberach]. Zu dem ersten Hof, den derzeit Joseph Birk bewirtschaftet, gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten, 59 Jauchert Äcker, 17 Tagwerk Wiesmähder und das Gehölz Lanzenstock, das aber gemeinsamer Besitz der Bauern in Hardt ist. Zum zweiten Hof, den derzeit Franz Joseph Laupheimer bewirtschaftet, gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten, 61 Tagwerk Äcker, 16 Tagwerk Wiesmähder, ein Brandlen genannter Holzboden sowie das allen Bauern in Hardt gemeinsam Gehölz Lanzenstock.
E Schad Urkunden, 008
H 31 Lade 5; E Schad Urkunden 2, Nr. 8
E Schad Urkunden Patrizierarchiv Schad Urkunden
Patrizierarchiv Schad Urkunden >> 07. Grund- und Lehenbesitz >> 07.07. Harthöfe
1829 November 19.
Archivale
Ort: Stuttgart
Siegler: König Wilhelm I. von Württemberg
Sprache: Deutsch
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Papierlibell in rotem Pappeinband (4 Bll.)
Siegelbefund: An schwarzen und roten Fäden auf die Innenseite des hinteren Einbanddeckels aufgedrückt, roter Lack, gebrochen und beschädigt
Datum: So geschehen in unserer königlichen residenzstadt Stuttgart den neunzehenten november 1829 und unserer königlichen regierung im vierzehenten
Siegler: König Wilhelm I. von Württemberg
Sprache: Deutsch
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Papierlibell in rotem Pappeinband (4 Bll.)
Siegelbefund: An schwarzen und roten Fäden auf die Innenseite des hinteren Einbanddeckels aufgedrückt, roter Lack, gebrochen und beschädigt
Datum: So geschehen in unserer königlichen residenzstadt Stuttgart den neunzehenten november 1829 und unserer königlichen regierung im vierzehenten
Beroldingen, Grafen von - Joseph Ignaz
Vellnagel, N.
Schad, Patrizierfamilie - Hieronymus Eitel (1764-1852)
Schad, Patrizierfamilie - Johann Jacob (1761-1828)
Württemberg, Grafen und Könige von - Wilhelm I.
Harthöfe (Baustetten, Stadt Laupheim)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:15 MESZ
Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International