Anthon Werner Müntz, brandenburgischer Richter zu Xanten und Winnenthal, und die Schöffen Maas Huven und Geritt Martens zu Birten, bekunden, dass vor ihnen die Jungfrau Veronica Adelheidis Cloß ihren Zehnten zu Birten genannt den Cloßischen Gaffelzehnten aus dem einst Wolfflaer, jetzt Scholzhenhof genannten und anderen Gütern, von dem der beeidete Landmesser Joh. Bücker eine Karte angefertigt hat, als freie Eigentümerin gemäß eines von ihrer verstorbenen Nichte Maria Cloß am 27. August 1674 aufgerichteten Donationsinstrumentes am 22. Juni 1696 verkauft hat. Für die bezahlte Kaufsumme ist eine Verschreibung von 100 Reichstalern vom 23. November 1688 an Eberhard Vowinckell, Hausknecht der Xantener Jesuiten, an deren Superior Johan Doro abgelöst worden. Die Verkäuferin überträgt nun diesen Zehnten an den Prior Hugo Dobbius, den Prokurator Joseph Schöller und die Konventualen der Xantener Karthause. Der Richter wirkt Bann und Frieden über diesen Verkauf, da die Karthause das Recht hat, für die aus ihren bei Wesel vergrabenen Erbgründen kommenden Gelder andere Erbstücke anzukaufen. Pergament. - Siegel des Schöffenamtes beschädigt. - Unterschrift des Henrick Bruckhuisen. Transfix zu lfd. Nr. 380.