Max. Friedrich (170). Fernere Verordnung in Betreff der zur Geburtshilfe auf dem Lande noch zuzulassenden alten unapprobierten Hebammen und der zugleich zu adhibierenden, von dem Collegio Medico angeordneten Geburtshelferinnen

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...