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Papst Paul V. bestätigt Johann Friedrich von Schwalbach als Abt
von Fulda; Johann Friedrich hat diese Amt nach dem außerhalb der Kurie
erfolgten T...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1601-1610
1606 August 14
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud sanctum Marcum anno incarnationis Dominice millesimo sexcentesimo sexto decimo nono Kalendas Septembris pontificatus nostri anno secundo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Paul V. bestätigt Johann Friedrich von Schwalbach als Abt von Fulda; Johann Friedrich hat diese Amt nach dem außerhalb der Kurie erfolgten Tod seines Amtsvorgängers Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, gemäß dem zwischen der deutschen Nation (nationem Germanicam) und dem heiligen Stuhl abgeschlossenen Konkordat durch Wahl durch den Konvent erlangt; die Wahl war unter Teilnahme der zur Wahl berechtigten ordnungsgemäß zustande gekommen; bei seiner Wahl war Johann Friedrich bereits Mönch des Klosters und Priester. Johann Friedrich wurde einstimmig (via spiritus sancti concorditer) in das vakante Amt gewählt, hat die Wahl angenommen und sich dann an das Konsistorium gewandt um vor dem Papst um Bestätigung zu bitten. Der Papst bestätigt ihn nach Beratung im Konsistorium und überträgt ihm die volle geistliche und weltliche Leitungsgewalt über dass Kloster Fulda; er befiehlt ihm, die Wahl anzunehmen und seinen Amtsverpflichtungen getreulich nachzukommen. Ausstellungsort: Rom, St. Markus. Summi dispositione rectoris. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Möglicherweise kopial: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 2, Nr. 110; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 2, Nr. 111.
Auf der Plica rechts: (I. Chaillet).
Auf der Plica links: (DX).
Auf der Plica unter den Siegelschnüren: (D. Canevarius).
Unter der Plica links außen: (Septembris).
Unter der Plica links: (XVI [grossi] / F. Berterius / I. Mandosius / Henricus Gilletus pro magistris / Olaurus prop[...] [?]).
Unter der Plica links auf der Innenseite: (Iacobo Hie. Miletus pro communi d 8 / Egidius Ursinus Vivarius / Bnilu XVI rault [?]).
Unter der Plica unter den Siegelschnüren: (G. de Bubaly / C. Pamphilius / C. Carlettus [?]).
Unter der Plica rechts: (I. Spada pro communi [?] 32 / P. Coquis pro m[..]to et I pro cen[..]o [?] 15 Iulii 8 1/2 / I. Ma[..] pro cop[...] d 16 / P. Benio[..] [...] d 32 / B. Fabius pro communi d 19 int. 2 / S. Isquietus / M. Manionus pro comuni d 48 / Seb. Papkilius).
Auf der Rückseite: (Registrata H. Chauvenis [?] / pro magistris).
Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend unter den Siegelschnüren: (L. Ursinus Vivarius/ M. [..]chiavelli).
Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend am Rand: (C. Pamphilius).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.