Balthasar Grauffenmiller von Lautern ("Lauttern"), gefangengesetzt wegen Ungehorsams gegen die Obrigkeit und frevelhafter Reden gegen den Amtmann Malhanns zu Lautern ("Loutern"), peinlich verklagt und bestraft (er wird unter der gewöhnlichen "beläutung" vorgeführt, an den Pranger gestellt und anschließend bis vor das Untertor zu Blaubeuren hinausgeführt. Er muss Württemberg verlassen und darf ohne Erlaubnis nicht näher als bis auf vier Meilen an Lautern herankommen), schwört Urfehde