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Philipp, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, des römischen Reiches Erztruchseß und Kurfürst, beurkundet den Entscheid seines Hofgerichts im Streit zwischen Meisterin und Konvent der Prämonstratenserinnen zu Gommersheim einerseits und Wigand von Dienheim andererseits wegen des Kaufs von Gütern und Zinsen zu Rödelsheim. Aufgezeichnet werden darüber durchgeführte Befragungen zu benannten Fragstücken und die Ausführungen Wigands und des Anwälts des Klosters Gommersheim. Als Hofgericht waren tätig Hans von Stettenberg als Hofrichter sowie die Räte Johann von Hattstein, Komtur der Johanniterkommende Heimbach ("Heymbach"), Doktor Bernhard Frowis, Doktor Hieronymus Flor, [Blicker] von Gemmingen, [...] und Peter vom Stein. Siegler: der Aussteller. "Datum Heydelberg uff mittwoch nach Bartholomei" 14[9]5

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Landesarchiv Speyer
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