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Ostfriesland, Streit mit dem Landständen, insbesondere mit der Stadt Emden (Druckschriften)
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Enthaeltvermerke: darin: Deduktion 1070 "Fürstliches Ostfriesisches Memorial An die Hochlöbliche Reichs-Versammlung zu Regensburg. Dictirt den 24. Aprilis/4. Maji Anno 1688. betreffend: Satisfaction und Succession."; Deduktion 1072 "Kayserlicher Majestät, Caroli VI., Decret In Sachen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht zu Ost-Frießland Contra dero Ostfriesische Land-Stände Diversorum Gravamina Wegen der gemeinen Landesmitteln und aus deren Misbrauch entstehenden Unordnungen in den wichtigsten Regierungsgeschäften, in Specie (1) Wegen des schuldigen Beytrags der Stadt Embden zu den allgemeinen Landes-Lasten (2) Wegen der Bruch-Gefällen in Pfache-Sachen (3) Wegen der Restanten (4) Wegen ordentlicher Einrichtungen der Land-Rechnung in Empfang und in Ausgabe. (5) Wegen Process-Kosten presente vor so genandte Patrioten, wegen Zinsen ... (6) Wegen Oberaufsicht des Landesherrn über Landes-Mittel (7) Wie sich die Unterthanen in Annehmung auswertiger Dienste zu verhalten haben (8) Wegen eines jährlichen beständigen Beytrags an den Landes-Herrn."; Deduktion 1073 "Kayserliches Conclusum in Sachen Ost-Friesland contra Ost-Friesland. Mercurii 14. Junii, 1724."; Deduktion 1074 "Onderscheid tusschen de niewe Keyserlyke Decreten en Oostvriesche Accorden off Accoordmaetige Justificatie der Oostvriesche Stenden in puncto Submissionis ad Decreta Caesarea de Anno 1721 usque 1724. cum clausula: Salvis pactis publicis."; Deduktion 1075 "Ihro Römische Kayserliche Majestät Patentes an die Ost-Friesische Administratores der gemeinen Landes-Mittel, die mit denenselben haltende Glieder der Land-Stände und die Stadt Emden in Sachen Ost-Friesland contra Ost-Friesland. De Dato Wien, den 10. Augusti, Anno 1724."; Deduktion 1076 "Derer Zum Ostfriesischen handschafftlichen Collegio aus Ritterschafft, Städten und Dritten-Stande verordneten Administratorum und Bürgermeistern und Raht der Stad Emden Anderweitige Anweisung und Ablehnung Ihrer zu beybehaltung des Accorden-mäßigen Colleigi beschehenen Verfügungen und derer dawieder zugemeßenen Beschuldigungen. de dato Emden den 12. Augusti 1726."; Deduktion 1077 "Derer Zum Ostfriesischen Landschafftlichen Collegio aus Ritterschafft, Städten und Dritten-Stande verordneten Administratorum und Bürgermeistern und Raht der Stad Emden Abermahlige Anweisung Wegen derer von der bisherigen Hohen Subdelegirten Commission dem Ostfriesischen Hofgericht entzogenen Salarien-Gelder und angenommener Disposition über des Landes gemeine Mittelen und der darausfließenden abermahligen recusations-uhrsache, auch besorglich dem Lande zuzuziehender confusion. Sub dato Emden den 7. Septembris 1726."; Deduktion 1078 "Derer Aus Ritterschafft, Städten und Dritten-Stande verordneten Administratorum bey dem Ostfriesischen Landwirtschafftlichen Collegio und Bürgermeistern und Raht der Stadt Emden Abgenöthigter Bericht und unumgängliche Anweisung auff von einer bisherigen Hohen Subdeligirten-Commission unterm 8ten dieses Monats Julii 1726 wegen Verwaltung der Pfachten und Abführung derer Schätzungen ins Land publicirte Patentes. de dato Emden den 22. Julii 1726."; Deduktion 1079 "Seiner Hoch-Fürstlichen Durchlaucht zu Ost-Friesland Finale Resolution An Ihro Hoch-Mögenden Herrn Committirten, de dato 30ten April 1726, Darin die Ursachen, warum Sie sich mit der Stadt Emden und ihren Anhängern mit Abstand von den Kayserlichen Decretis nicht vergleichen können, weitläufftig enthalten sind. Aurich, Drucks Samuel Böttger, Hochfürstlich-Ost-Friesischer Hoff-Buchducker."; Deduktion 1080 "Kurtze Facti Species von Denen zwischen Seiner Hoch-Fürstlichen Durchlauchtigkeit zu Ost-Friesland und Dero Landes-Ständen und In specie Dero Erb-eigenthümlichen Stadt Emden bey dem Hochpreislichem Kayserlichen Reichs-Hoff-Rathe vorschwebenden Streitigkelten, wie auch von Denen darin schon siebenmahl ergangenen Kayserlichen Decretis und Verordnungen und der darauff von dem weit-mehrestem Theile der Landes-Eingesessenen schehenen Submission und von Der dawider von der Stadt Emden und einigen wenigen ihren Anhängern durch Ergreiffung der Waffen und offenbahren Auffruhr auff eine im Römischen-Reiche unerhörte Weise erregten Widersetzlichkeit, Mit einem Extract aus denen allgemeinen Reichs- und Ostfriesischen Landesgesetzen ... und Documenten, von denen bishero bey solchem Auffruhr verübten Gewaltthätigkeiten."; Deduktion 1081 "Derer Zur Kayserlichen Commission, in denen Ost-Friesischen Landes-Differentien Subdeligirten Räthe Anzeige, nebst darzu gehörigen Anhang wieder die von denen abgesetzten Administratoren der gemeinen Landes-Mittel und im Nahmen Bürgermeistere und Raths der Stadt Emden durch den Druck bishero ausgelassene und hiernächst benannte ungebührliche Schrifften. Worinnen insonderheit Der Ungrund derer gegen die Subdeligirte Commission gemachten Imputationen dargethanund zugleich gewiesen wird, Daß die von Ihro Römische Kayserliche Majestät in Dero neueren Decretis und Conclusis und sonderlich in dem vom 18ten Augusti 1721 festgesetzte Regul: Daß die Ost-Friesischen Landes-Accorden anders nicht als der Kayserlichen und des Reichs Hoheit Rechten und Jurisdiction und vernünfftiger guter Ordnung zwischen der Landes-Fürstlichen Obrigkeit und Unterthanen unpraejudicirlich und unabbrüchig gebrauchet werden sollen, Allerdings fundiret und denen hiebevorigen Kayserlichen Resolution, auch Ost-Friesischen Landes-Accorden gantz gemäß sey. De dato Aurich, den 30ten Septembris und 14. Octobris 1726."; Deduktion 1082 "Ihro Hochmögenden, der Herrn General-Staaten der vereinigten Niederlanden Resolution wegen der Ost-Friesischen-Landes-Differentien vom 19. Febr. 1726, darin der Stadt Embden die gebethene Guarantie abgeschlagen, ihre Thätigkeiten improbiret und zu deren Abschaffung ermahnet werden. Gedruckt zu Oldenburg."; Deduktion 1083 "Hoch-Fürstliches-Ost-Friesisches Ferneres Schreiben An Eine Hochlöbliche allgemeine Reichs-Versammlung zu Regenspurg, de dato 19.Junii 1731, Das noch immer continuirte Rechts- und Reichs- Constitutions-widrige Beginnen Der Fürstlich Ost-Friesischen Erb-unterthänigen Stadt Emden betreffend. Mit Beylagen sub Lit. A., B."; Deduktion 1084 "Hochfürstliches Ost-Friesisches Schreiben An Eine Hochlöbliche allgemeine Reichs-Versammlung zu Regenspurg, de dato 19. Augusti 1730, Das Rechts- und Reichs-Constitutions-widrige Beginnen Der Fürstlich Ost-Friesischen Erb-unterthänigen Stadt Emden betreffend. Mit Beylagen sub Lit. A., B."; Deduktion 1085 "Dictatum Regenspurg den 15. Januarii 1739 per Moguntinum Hochgemüßigte Reservation und Protestation Ihrer Hochfürstlichen Durchlaucht zu Ost-Friesland An die Hochlöbliche Reichs-Versammlung den Königlichen Preußisch- und Chur- Brandenburgischer seits angenommenen Gebrauch des Titul und Wappens von Ost-Frießland betreffend. Mit Beylagen sub Num. 1. bis 7. incl.";
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.