Kurfürst Ferdinand Maria von Bayern ratifiziert den unterm 6. Februar 1673 zu München abgeschlossenen Vergleich zwischen Gottfried Wilhelm von Tättenbach, Maria Barbara Gräfin von Tättenbach, geborene Gräfin Kurz, und Kaspar Schmidt zu Haselbach und Piernbach, Geheimer Rat, Vizekanzler, Oberster Lehenpropst und Pfleger zu Aybling, wegen der auf dem Gut Paumgarten ruhenden Braugerechtigkeit. Tattenbach konnte dieses Gut von Johann Hainrich von Hiernhaim nur kaufen, falls er den Schmidt mit 500 Gulden und der Übertragung der Braugerechtigkeit nach Piernpach entschädigt, dagegen verzichtet Schmidt auf alle Forderungen gegen die Tattenbach beziehungsweise Paumgarten. Verpflichtung: der Wirt zu Tattenbach muß das Bier von Piernbach beziehen.

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Staatsarchiv Landshut