Herzog Wilhelm von Jülich und Berg erklärt, dass mehrere Güter und Renten, womit sein Vorfahr Herzog Wilhelm die Kollegiatskirche zu Düsseldorf gestiftet, unter dessen Sohn, dem Herzog Adolf, dem Kapitel nicht zu Teil geworden, deren Wert 400 Gulden jährlich betrage; verordnet daher in Übereinkunft mit dem letzteren, dass derselben statt deren des entbehrten Genussen 4000 Goldgulden in der Art erhalten soll, dass bis zu seinem Tode dem Kapitel 2000 Goldgulden mit 100 derselben verzinst und nach seinem Ableben sofort, die übrigen 2000 Goldgulden aber in vier Jahren mit 500 Goldgulden jährlich gezahlt werden sollen. Mit seinem und dem Siegel seiner Gemahlin Sibilla von Brandenburg und des Schwiegersohnes, des Jungherzogs Johann von Kleve. Ersteres und letzteres ab.