Hans Jakob Vogt von Summerau zu Praßberg beurkundet als praßbergischer Vormund [keine näheren Angaben], dass sich Martin Fricker zur Straß, Sohn der bereits verstorbenen Eheleute Konrad Fricker und Walburga Has, gegen Zahlung einer Summe Geldes in nicht genannter Höhe von seiner Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Mündel und ihrer aller Erben spricht der Aussteller genannten Martin von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verspricht "bester form rechtens", diesen von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gestattet ihm freien Zug in des Reiches oder landesfürstliche Städte, auch die Niederlassung auf dem Land, "wie ime füegt vnd wol gelegen ist", und verzichtet hiermit ausdrücklich auf dessen Leib und Gut. Sollte der Freigelassene über kurz oder lang liegende Güter, die von den Vögten von Summerau oder deren "angehörigen" Leuten herrühren, erben oder auf anderem Weg erwerben, dann darf er dieselben nicht selbst besitzen oder innehaben, sondern muss sich mit Geld von den Vögten, deren Eigenleuten oder Untertanen davon lösen lassen, "wie im gericht Braßperg vnd Leüpoltz gebreüchig ist". Für den Fall künftiger Rechtsstreitigkeiten mit den Vögten oder deren Leuten muss sich Fricker verpflichten, unbedingt deren ordentlichen Gerichtsstand zu respektieren.
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Hans Jakob Vogt von Summerau zu Praßberg beurkundet als praßbergischer Vormund [keine näheren Angaben], dass sich Martin Fricker zur Straß, Sohn der bereits verstorbenen Eheleute Konrad Fricker und Walburga Has, gegen Zahlung einer Summe Geldes in nicht genannter Höhe von seiner Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Mündel und ihrer aller Erben spricht der Aussteller genannten Martin von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verspricht "bester form rechtens", diesen von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gestattet ihm freien Zug in des Reiches oder landesfürstliche Städte, auch die Niederlassung auf dem Land, "wie ime füegt vnd wol gelegen ist", und verzichtet hiermit ausdrücklich auf dessen Leib und Gut. Sollte der Freigelassene über kurz oder lang liegende Güter, die von den Vögten von Summerau oder deren "angehörigen" Leuten herrühren, erben oder auf anderem Weg erwerben, dann darf er dieselben nicht selbst besitzen oder innehaben, sondern muss sich mit Geld von den Vögten, deren Eigenleuten oder Untertanen davon lösen lassen, "wie im gericht Braßperg vnd Leüpoltz gebreüchig ist". Für den Fall künftiger Rechtsstreitigkeiten mit den Vögten oder deren Leuten muss sich Fricker verpflichten, unbedingt deren ordentlichen Gerichtsstand zu respektieren.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3252
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1599 Oktober 20
20,2 x 23,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Hans Jakob Vogt von Summerau
Empfänger: Martin Fricker
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Martin Fricker
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Fricker, Konrad
Fricker, Martin
Has, Walburga
Vogt von Summerau, Familie
Vogt von Summerau, Hans Jakob
Leupolz : Wangen im Allgäu RV; Gericht
Praßberg, abgeg. Burg bei Leupolz, Wangen im Allgäu RV
Praßberg, abgeg. Burg bei Leupolz, Wangen im Allgäu RV; Gericht
Straß : Leupolz, Wangen im Allgäu RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:25 MEZ
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