Bernhard Meiger bekennt, daß er von seinem Vetter Hans Meiger aus Offenburg dessen Hälfte an einer ihnen gemeinsamen Gült von 64 Viertel halb Weizen und halb Roggen zu Mittelhausbergen eingetauscht habe gegen seinen Anteil an zwei ihnen gleichfalls gemeinsamen Gülten von 18 Vierteln bzw. 5 1/2 Vierteln Roggen zu Appenweier unter näher angegebenen Bedingungen.