Die Grafen Heinrich und Otto von Zweibrücken übertragen dem Kloster alle ihre Ansprüche an den Laienzehnten, 4 Huben und 3 1/2 Pfund Gülten in Hengstetten, welches Eigentum von ihrem Vater Simon um 30 Mark Silber dem Ritter Richelm von Zavelstein verpfändet worden, und zur Zeit im Besitz des Eberhard von Schanbach und Gozzo von Zavelstein war, mit der Bestimmung, dass die durch etwaige Prozesse behufs der Auslösung entstehenden Kosten auf das Schultheißenamt Bretten (Brettheim) verwiesen werden, dieses aber nach Übergang des Besitzes frei an die Aussteller zurückfallen soll.