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Akten I. Instanz (des Stadtrichters Dr. Johan Römer) in Sachen der Frau Hans Fiole, geb. Gertrud Lütteringhausen ./. Christoph Kölner, Notar des geistlichen Hofs. Die Großeltern des Beklagten: Johan Kolner und Nella N. nehmen von der Fenne Kemmerling eine Hypothek von 30 Goldgulden auf. Die Hypothek ging über auf Rudolf Kneheim, den Sohn der Fenne Kemmerling; dieser trat sie ab an Hieronymus Hogeherte, dieser an den Domvikar Johan Lipper; von letzterem erbte sie seine Schwester Elschine Lipper, Frau Hans Georg von Lütteringhausen, von dieser die Klägerin, ihre Tochter. Die Klägerin verlangt Rückzahlung und Zinsen. Die Beklagte wird verurteilt und beantragt beim Rat, es nur bei der Verurteilung zur Zahlung der Zinsen zu belassen und ihr wegen des Kapitals Stundung zu gewähren.

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Stadtarchiv Münster
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