Cunradt, Heinrich und Georg, Grafen zu Castell, Gebrüder, haben sich mit Ludwig, Grafen zu Stolberg, infolge eines Schiedsspruches des Bischofs Friedrich zu Würzburg (beginnend: Wier Friederich, Bischof zu Wurtzburgk u. endet: of sambstag, 30. Sept. 1559) vereinigt. Laut dieses Briefes verzichten sie für sich und ihre Erben auf das halbe Sechstel der Herrschaft Breuberg des königsteinischen und eppsteinischen Teils und des Pfandschillings, auf ihre sonstigen Ansprüche auf die Grafschaft Wertheim, deren Rechte und Urkunden, ferner auf die 2000 fl. Voraus aus dem Limpurgischen Vertrag wie auf die wertheimischen Dörfer Uettingen und Helmstadt. Sie heben hiermit alle Prozesse auf, die sie in der Erbschaftssache vor dem Bischof von Würzburg und Bamberg und dem Deutschordensmeister anhängig gemacht haben. Nur ihre Reche auf das Dorf Remlingen wollen sie sich wahren.