Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet mit seinen Räten in Streitigkeiten zwischen Graf Friedrich von Zweibrücken-Bitsch einer- und Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Landau andererseits, die sich zu Fehde und Feindschaft ausgeweitet haben, Folgendes: Die Fehde, in der Graf Friedrich die von Landau geschädigt und etliche der Ihren gefangen genommen hat, ist beendet. Gefangene sind ohne Entgelt gegen Urfehde freizulassen, wobei sie jedoch Atzung zu bezahlen haben. Wegen des erlittenen Schadens behält sich der Pfalzgraf die Entscheidung vor. Alle Geschehnisse der Fehde sind hiermit geschlichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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